Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 11. November 2024 mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Durchsuchungsbeschlüsse im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Umsatzsteuerkarussellen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Entscheidung verdeutlicht die bestehenden Anforderungen an die Begründung von Durchsuchungsbeschlüssen in solchen Fällen und bestätigt die gängige Rechtsprechung.
Mehrere Beschwerdeführer richteten sich gegen Durchsuchungsbeschlüsse, die im Rahmen von Ermittlungen wegen des Verdachts auf Umsatzsteuerhinterziehung im Zusammenhang mit sogenannten Umsatzsteuerkarussellen erlassen worden waren. Die Beschlüsse wurden von verschiedenen Gerichten in Lübeck und dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht bestätigt. Die Beschwerdeführer argumentierten, die Durchsuchungsbeschlüsse seien unzureichend begründet und verletzten ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 2 GG).
Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob an die Begründung von Durchsuchungsbeschlüssen in Fällen von Umsatzsteuerkarussellen strengere Anforderungen zu stellen sind als in anderen Steuerstrafverfahren. Die Beschwerdeführer argumentierten, die Komplexität solcher Fälle erfordere eine detailliertere Darlegung des Tatverdachts.
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die 2. Kammer des 1. Senats entschied, dass die angegriffenen Beschlüsse weder formell noch inhaltlich verfassungswidrig seien. Die Begründungspflicht gemäß § 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG sei erfüllt. Das Gericht sah keine Veranlassung, von der bestehenden Rechtsprechung abzuweichen, wonach die Begründungsanforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse in Steuerermittlungsverfahren wegen Umsatzsteuerkarussellen nicht höher sind als in anderen Steuerstrafsachen.
Die Entscheidung des BVerfG bestätigt die bestehende Praxis bei der Begründung von Durchsuchungsbeschlüssen in Steuerstrafverfahren, auch im komplexen Bereich der Umsatzsteuerkarusselle. Sie unterstreicht, dass die Anforderungen an die Begründung von Durchsuchungsbeschlüssen zwar hoch sind, aber im vorliegenden Fall erfüllt waren.
Der Nichtannahmebeschluss des BVerfG bietet Klarheit hinsichtlich der Begründungsanforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse in Fällen von Umsatzsteuerkarussellen. Es bleibt abzuwarten, ob zukünftige Fälle zu einer Änderung der Rechtsprechung führen könnten, insbesondere wenn neue Aspekte im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug auftreten.
Bundesverfassungsgericht, 1. Senat, 2. Kammer, Beschluss vom 11.11.2024 - 1 BvR 1085/24 (Nichtannahmebeschluss)
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