Einleitung: Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluss vom 2. Dezember 2024 mehrere Ablehnungsgesuche gegen Richter des 9. Senats sowie eine Anhörungsrüge zurückgewiesen. Der Fall beleuchtet die Grenzen des Ablehnungsrechts und die Anforderungen an die Begründung von Befangenheitsvorwürfen.
Hintergrund des Falls: Die Kläger hatten im Rahmen eines Klageverfahrens (9 A 12.21, später 9 A 16.24) wiederholt Ablehnungsgesuche gegen Richter des 9. Senats gestellt. Zuvor gerügte Richter des Senats wurden bereits mit Beschluss vom 28. Februar 2022 zurückgewiesen (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2022 - 9 A 12.21 - NVwZ 2022, 884). Gegen diesen Beschluss erhoben die Kläger Anhörungsrüge und stellten weitere Ablehnungsgesuche. Das Verfahren wurde zwischenzeitlich aufgrund einer Verfassungsbeschwerde der Kläger ausgesetzt, nach deren Nichtannahme durch das Bundesverfassungsgericht aber wieder aufgenommen.
Rechtliche Fragen: Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob die von den Klägern vorgebrachten Gründe die Besorgnis der Befangenheit der Richter rechtfertigen. Darüber hinaus stellte sich die Frage der Zulässigkeit wiederholter Ablehnungsgesuche gegen denselben Richter, nachdem vorherige Gesuche bereits rechtskräftig zurückgewiesen wurden. Im Zusammenhang mit der Anhörungsrüge war zu prüfen, ob der Senat den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör verletzt hatte.
Entscheidung und Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht verwarf die Ablehnungsgesuche als offensichtlich unzulässig. Es argumentierte, dass die Kläger im Wesentlichen bereits zurückgewiesene Ablehnungsgründe wiederholten und damit die Rechtskraft der vorherigen Beschlüsse zu umgehen versuchten. Das Gericht sah in dem Vorgehen der Kläger zudem einen Missbrauch des Ablehnungsrechts. Die Anhörungsrüge wies das Gericht zurück, da keine Verletzung des rechtlichen Gehörs ersichtlich war. Der Senat habe sich mit den relevanten Vorbringen der Kläger auseinandergesetzt und sei nicht verpflichtet, deren Rechtsauffassung zu teilen.
Auswirkungen: Die Entscheidung verdeutlicht die Grenzen des Ablehnungsrechts und die Notwendigkeit, Befangenheitsrügen konkret und substantiiert zu begründen. Die wiederholte Geltendmachung bereits zurückgewiesener Rügen kann als Missbrauch des Rechts angesehen werden. Der Fall unterstreicht auch die Bedeutung der Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen.
Schlussfolgerung: Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts bekräftigt die Grundsätze der Rechtskraft und des fairen Verfahrens. Es bleibt abzuwarten, ob die Kläger weitere Rechtsmittel einlegen werden. Der Fall zeigt die Herausforderungen, die sich für Gerichte im Umgang mit wiederholten und unsubstantiierten Befangenheitsvorwürfen stellen.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.12.2024 - 9 A 16/24, 9 A 17/24 -