Einleitung: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 10. Dezember 2024 in einem Beschluss (2 BvE 15/23) über die Verfassungsmäßigkeit der Quoren für Unterstützungsunterschriften im Hinblick auf die vorgezogene Bundestagswahl 2025 entschieden. Die Klage einer politischen Partei blieb erfolglos.
Hintergrund des Falls: Die klagende Partei hatte eine Organklage gegen den Bundestag eingereicht. Sie argumentierte, dass das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge ihre Rechte aus Art. 21 Abs. 1 GG verletze und der Gesetzgeber eine hieraus folgende Handlungspflicht zur Änderung des Gesetzes missachtet habe. Der Fokus lag auf den Regelungen zu den Unterstützungsunterschriften im Bundeswahlgesetz (§§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 2 S. 3, 27 Abs. 1 S. 2 BWahlG) im Kontext der vorgezogenen Bundestagswahl 2025.
Rechtliche Fragen: Das BVerfG hatte zu klären, ob das Unterlassen einer Gesetzesänderung Gegenstand einer Organklage sein kann und ob die bestehenden Regelungen zu den Unterstützungsunterschriften verfassungsgemäß sind, insbesondere im Hinblick auf die Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG).
Entscheidung und Begründung: Das BVerfG wies die Klage ab. Es stellte fest, dass das Unterlassen einer Gesetzesänderung Gegenstand einer Organklage sein kann, wenn eine Partei die Verletzung ihrer Rechte aus Art. 21 Abs. 1 GG rügt, weil der Gesetzgeber eine hieraus folgende Handlungspflicht missachtet habe. Das Gericht bestätigte die Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses von Unterstützungsunterschriften. Diese dienten dazu, die Anzahl der zugelassenen Wahlvorschläge zu reduzieren und so den Charakter der Wahl als Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung des Volkes zu sichern. Das Gericht argumentierte weiter, dass Unterstützungsunterschriften die Annahme rechtfertigten, dass ein Wahlvorschlag überhaupt eine Erfolgschance habe. Die Befreiung parlamentarisch vertretener Parteien von den Unterschriftenerfordernissen stelle keine Verletzung der Chancengleichheit dar.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BVerfG bekräftigt die bestehende Rechtsprechung zur Bedeutung von Unterstützungsunterschriften im Wahlprozess. Sie unterstreicht den Spielraum des Gesetzgebers bei der Gestaltung des Wahlrechts und bestätigt die Zulässigkeit unterschiedlicher Regelungen für parlamentarisch vertretene und nicht vertretene Parteien.
Schlussfolgerung: Der Beschluss des BVerfG liefert wichtige Klarstellungen zum Verhältnis von Chancengleichheit der Parteien und den Anforderungen an die Zulassung von Wahlvorschlägen. Die Entscheidung dürfte auch künftige Diskussionen über Änderungen des Wahlrechts beeinflussen.
Quelle: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.12.2024 - 2 BvE 15/23