Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Januar 2025 ein Ablehnungsgesuch in einem Richterdienstverfahren als unzulässig verworfen. Die Entscheidung verdeutlicht die hohen Hürden für erfolgreiche Ablehnungsgesuche und unterstreicht die Bedeutung des Prinzips der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.
Hintergrund des Falls: Das Verfahren betrifft ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen einen Richter, den Antragsgegner. Der Antragsgegner hatte bereits mehrfach Ablehnungsgesuche gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof sowie möglicherweise auch gegen weitere Mitglieder des Dienstgerichts des Bundes eingereicht. Die vorliegenden Beschlüsse des BGH vom 23. September 2024, 12. November 2024 und 25. Juni 2024 deuten auf einen längeren Verfahrensverlauf hin. Vorinstanzen waren das Oberlandesgericht Frankfurt (1 DGH 1/22 vom 20. November 2023) und das Landgericht Frankfurt (1 DG 2/21 vom 11. Oktober 2022).
Rechtliche Fragen: Kernfrage des Verfahrens war die Zulässigkeit des Ablehnungsgesuchs des Antragsgegners vom 2. Januar 2025. Gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, § 45 Abs. 1 ZPO kann ein Richter abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.
Entscheidung und Begründung: Der BGH verwarf das Ablehnungsgesuch als offensichtlich unzulässig. Die Begründung stützt sich darauf, dass die vom Antragsgegner vorgebrachten Ausführungen zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet waren. Der Senat betonte, dass bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs weder eine dienstliche Stellungnahme der abgelehnten Richter noch deren Ausschluss von der Entscheidung erforderlich sei. Diese Vorgehensweise stützt sich auf die ständige Rechtsprechung des BGH, wie im Senatsbeschluss vom 23. September 2024 (RiZ(R) 2/24) dargelegt.
Implikationen: Die Entscheidung bekräftigt die Rechtsprechung des BGH zur Zulässigkeit von Ablehnungsgesuchen. Sie verdeutlicht, dass die bloße Behauptung von Befangenheit ohne substantiierte Begründung nicht ausreicht, um ein Ablehnungsgesuch erfolgreich zu stellen. Dies dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Justiz und verhindert eine missbräuchliche Verzögerung von Verfahren durch unbegründete Ablehnungsgesuche.
Schlussfolgerung: Der BGH hat mit seiner Entscheidung die hohen Anforderungen an die Begründung von Ablehnungsgesuchen unterstrichen. Es bleibt abzuwarten, wie das zugrundeliegende Richterdienstverfahren weitergeführt wird. Die Entscheidung dürfte jedoch Auswirkungen auf zukünftige Ablehnungsgesuche haben und dazu beitragen, die Effizienz gerichtlicher Verfahren zu gewährleisten.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. Januar 2025 - RiZ (R) 2/24 (ECLI:ECLI:DE:BGH:2025:200125BRIZ.R.2.24.0)