Der vorliegende Artikel befasst sich mit einem aktuellen Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. Oktober 2024 (Aktenzeichen: B 5 R 42/24 B), der die Zahlung von Säumniszuschlägen für verspätet entrichtete Nachversicherungsbeiträge zum Gegenstand hat. Die Entscheidung verdeutlicht die Komplexität der Rechtslage bei lang zurückliegenden Versicherungsfällen und die damit verbundenen Herausforderungen für die beteiligten Akteure.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn, einer Rechtsvorgängerin der Klägerin, war in den 1970er Jahren versicherungsfrei beschäftigt. Obwohl die Deutsche Bundesbahn die Durchführung einer Nachversicherung in Aussicht stellte, sobald eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen würde, unterblieb dies zunächst. Erst im Jahr 2017 beantragte die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern die Nachversicherung, woraufhin die Klägerin die Beiträge entrichtete. Anschließend wurden Säumniszuschläge für den Zeitraum ab 1995 erhoben, was zum Rechtsstreit führte.
Im Zentrum des Rechtsstreits standen mehrere rechtliche Fragen. Zunächst war zu klären, ob die Erhebung von Säumniszuschlägen durch Verwaltungsakt rechtmäßig war. Weiterhin war der Zeitpunkt der Fälligkeit der Beiträge sowie der Beginn der Säumnis zu bestimmen. Schließlich spielten die Frage des Verschuldens der Klägerin und die Verjährung der Säumniszuschläge eine Rolle.
Das BSG verwarf die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig. Die Begründung stützte sich auf formale Mängel der Beschwerdebegründung. Insbesondere wurde die Rüge der Divergenz als unzureichend zurückgewiesen, da die Klägerin keinen Widerspruch im Grundsätzlichen zu höchstrichterlicher Rechtsprechung dargelegt hatte. Auch die hilfsweise gerügte Grundsatzbedeutung wurde verneint, da die Klägerin die Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage zu ausgelaufenem Recht nicht ausreichend dargelegt hatte.
Die Entscheidung des BSG bestätigt die bestehende Rechtsprechung und unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden. Sie verdeutlicht zudem die Schwierigkeiten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften auf Sachverhalte, die weit in der Vergangenheit liegen.
Der Beschluss des BSG liefert wichtige Hinweise für die Praxis im Umgang mit Nachversicherungsfällen und Säumniszuschlägen. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer präzisen juristischen Argumentation und verdeutlicht die Herausforderungen, die sich aus der Anwendung von überholtem Recht ergeben können.
Bundesozialgericht, Beschluss vom 02.10.2024 - B 5 R 42/24 B