Einführung
Ein kürzlich vom Bundesfinanzhof (BFH) gefälltes Urteil vom 14. Januar 2025 (Az: IX R 37/21) klärt die Frage, ob die britische "Remittance Basis"-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung im Sinne des deutschen Außensteuergesetzes (AStG) zu werten ist und damit zu einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht führen kann. Das Urteil hat erhebliche Bedeutung für Steuerpflichtige, die ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben und Einkünfte aus Deutschland beziehen.
Sachverhalt
Der Fall betrifft einen Steuerpflichtigen, der im Vereinigten Königreich ansässig ist und die "Remittance Basis"-Besteuerung in Anspruch nimmt. Details zum konkreten Sachverhalt sind anonymisiert, um den Datenschutz zu gewährleisten. Das Finanzgericht München hatte zuvor in erster Instanz entschieden (Urteil vom 26. März 2021, Az: 8 K 883/17).
Rechtliche Fragen
Im Kern ging es um die Auslegung des § 2 AStG. Der BFH hatte zu prüfen, ob die "Remittance Basis"-Besteuerung eine Vorzugsbesteuerung darstellt, die die steuerliche Belastung im Vereinigten Königreich "erheblich mindert" (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG). Weiterhin wurde die Vereinbarkeit des § 2 AStG mit dem deutschen Verfassungsrecht (insbesondere dem Bestimmtheitsgebot und dem Gleichheitssatz) und den unionsrechtlichen Grundfreiheiten (insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit) geprüft.
Entscheidung und Begründung
Der BFH entschied, dass die "Remittance Basis"-Besteuerung eine Vorzugsbesteuerung im Sinne des AStG darstellen kann. Die Steuerbefreiung für bestimmte Einkommensbestandteile, die bei der "Remittance Basis" gewährt wird, könne zu einer erheblichen Minderung der Steuerbelastung führen. Der BFH stellte zudem fest, dass § 2 AStG mit dem deutschen Verfassungsrecht und den unionsrechtlichen Grundfreiheiten vereinbar ist.
Auswirkungen
Das Urteil hat weitreichende Folgen für Steuerpflichtige, die im Vereinigten Königreich unter der "Remittance Basis" besteuert werden und Einkünfte aus Deutschland beziehen. Sie müssen nun prüfen, ob sie unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG fallen. Das Urteil stärkt die Anwendung des AStG und trägt zur Vermeidung von Steuervermeidung bei.
Schlussfolgerung
Das BFH-Urteil liefert wichtige Klarstellungen zur Anwendung des AStG im Zusammenhang mit der britischen "Remittance Basis"-Besteuerung. Es unterstreicht die Bedeutung des AStG im Kampf gegen Steuervermeidung und verdeutlicht die Komplexität der internationalen Steuergesetzgebung. Betroffene Steuerpflichtige sollten sich professionell beraten lassen, um ihre steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen.
Quellen: