Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 23. Januar 2025 das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 9. Oktober 2023 im Fall eines Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim bestätigt. Der Fall erlangte aufgrund seiner rechtsextremistischen Motivation und der schweren Folgen besondere Bedeutung.
Hintergrund des Falls: Im September 1991 verübte der Angeklagte, damals 20 Jahre alt und Mitglied der Skinhead-Szene, einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim. Er übergoss das Treppenhaus mit Benzin und zündete es an. Ein Bewohner verstarb an den Folgen schwerster Verbrennungen, zahlreiche weitere wurden verletzt. Das OLG Koblenz verurteilte den Angeklagten wegen Mordes, besonders schwerer Brandstiftung und mehrfachen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe.
Rechtliche Fragen: Die Revisionen des Generalbundesanwalts, des Angeklagten und mehrerer Nebenkläger warfen verschiedene Rechtsfragen auf. Der Generalbundesanwalt strebte eine Verurteilung wegen weiterer versuchter Morde an, während die Nebenkläger ebenfalls eine Verurteilung wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil erreichen wollten. Der Angeklagte rügte Rechtsfehler im Urteil.
Entscheidung und Begründung: Der BGH verwarf alle Revisionen. Die besondere Bedeutung des Falls im Sinne des § 120 Abs. 2 GVG wurde bejaht, da die Tat geeignet war, ein Klima der Angst unter Ausländern zu schaffen und Nachahmungstäter zu beeinflussen. Die Beweiswürdigung des OLG, insbesondere hinsichtlich des bedingten Tötungsvorsatzes, wurde als rechtsfehlerfrei bewertet. Der BGH bestätigte die Annahme der Mordmerkmale Heimtücke, gemeingefährliche Mittel und niedrige Beweggründe. Die vom OLG verhängte Jugendstrafe wurde ebenfalls bestätigt. Der BGH stellte fest, dass die Nichtberücksichtigung der vom Angeklagten erhobenen Anschuldigungen gegen einen Dritten als Haupttäter keinen Rechtsfehler darstellte. Auch die vom Angeklagten vorgebrachten Argumente gegen die Höhe der Strafe wurden zurückgewiesen.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BGH bekräftigt die strenge Rechtsprechung bei rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten. Sie unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Beweiswürdigung, insbesondere bei der Feststellung des Tötungsvorsatzes.
Schlussfolgerung: Der BGH hat mit seiner Entscheidung die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes und weiterer Delikte bestätigt. Der Fall verdeutlicht die schwerwiegenden Folgen rechtsextremistischer Gewalt und die Notwendigkeit einer konsequenten Strafverfolgung. Die Entscheidung des BGH dürfte weitere Diskussionen über den Umgang mit rechtsextremistisch motivierten Straftaten anregen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Januar 2025 - 3 StR 149/24