Ein kürzlich ergangenes Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. Januar 2025 (Az. 5 StR 514/24) wirft erneut die Frage nach der Verwertbarkeit von EncroChat-Daten in Strafverfahren auf, insbesondere im Zusammenhang mit Cannabisdelikten. Das Urteil hebt einen Freispruch des Landgerichts Berlin I auf und verweist die Sache zur Neuverhandlung zurück.
Das Landgericht Berlin I hatte den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge in drei Fällen verurteilt, ihn aber in Bezug auf 19 weitere Fälle des Handeltreibens mit Cannabisprodukten freigesprochen. Die Freisprüche beruhten auf der Annahme des Landgerichts, dass die EncroChat-Daten, die den Cannabishandel belegen sollten, unverwertbar seien. Das Landgericht begründete dies mit dem Beschluss des BGH vom 2. März 2022 (BGHSt 67, 29) und der Gesetzesänderung durch das Cannabisgesetz vom 27. März 2024. Demnach seien die Taten seit dem 1. April 2024 nicht mehr vom Katalog des § 100b Abs. 2 StPO erfasst.
Die zentrale Rechtsfrage in diesem Fall betrifft die Zulässigkeit der Verwendung von EncroChat-Daten als Beweismittel in Strafverfahren, insbesondere bei Delikten im Zusammenhang mit Cannabis. Die Gesetzesänderung durch das Cannabisgesetz 2024 und ihre Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des § 100b Abs. 2 StPO stehen dabei im Fokus.
Der BGH hob den Freispruch des Landgerichts auf und verwies die Sache zurück. Die Begründung des BGH konzentriert sich auf formale Mängel des freisprechenden Urteils. Das Landgericht habe nicht dargelegt, wie sich der Angeklagte zu den Vorwürfen eingelassen hat. Dies sei ein Fehler in der Beweiswürdigung, der zur Aufhebung des Freispruchs führe. Der BGH merkt zudem an, dass unklar sei, von welchem Sachverhalt das Landgericht ausgegangen sei, da kein eigenständiger Feststellungsteil zu den freigesprochenen Taten existiere. Zur Frage der Verwertbarkeit der EncroChat-Daten verweist der BGH auf sein paralleles Urteil vom selben Tag (5 StR 528/24).
Das Urteil verdeutlicht die fortdauernde Relevanz der Diskussion um die Verwertbarkeit von EncroChat-Daten in Strafverfahren. Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Beweiswürdigung und der Einhaltung formaler Anforderungen an Urteile, insbesondere bei Freisprüchen. Die Verweisung auf das Parallelverfahren (5 StR 528/24) deutet darauf hin, dass der BGH dort eine grundsätzliche Klärung zur Verwertbarkeit von EncroChat-Daten bei Cannabisdelikten vornimmt.
Das BGH-Urteil im Fall 5 StR 514/24 hebt die Notwendigkeit einer präzisen Anwendung der rechtlichen Vorgaben bei der Bewertung von EncroChat-Daten als Beweismittel hervor. Die Entscheidung des BGH im Parallelverfahren (5 StR 528/24) wird weitere Klarheit über die Zulässigkeit dieser Daten in Cannabisfällen bringen und dürfte erhebliche Auswirkungen auf die Strafverfolgungspraxis haben.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Januar 2025, Az. 5 StR 514/24