BGH zu Reiserücktritt wegen COVID-19-Pandemie

BGH-Urteil zur Rückzahlung von Reisekosten aufgrund der COVID-19-Pandemie

BGH-Urteil zur Rückzahlung von Reisekosten aufgrund der COVID-19-Pandemie

Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28. Januar 2025 ein wichtiges Urteil (Az. X ZR 53/21) zur Rückzahlung von Reisekosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gefällt. Das Urteil klärt die Frage, unter welchen Umständen Reisende Anspruch auf Rückerstattung von Reisekosten haben, wenn sie aufgrund der Pandemie von einer Reise zurückgetreten sind.

Sachverhalt:

Der Kläger buchte im Januar 2020 eine Pauschalreise nach Japan für April 2020. Ende Februar 2020 wurden in Japan aufgrund der COVID-19-Pandemie verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie z.B. die Schließung von Vergnügungsparks und die Absage von Großveranstaltungen. Der Kläger trat daraufhin am 1. März 2020 von der Reise zurück und bezahlte auf Aufforderung des Reiseveranstalters Stornierungskosten. Ende März 2020 erließ Japan ein Einreiseverbot. Der Kläger verlangte die Rückzahlung der Anzahlung und der Stornierungskosten, was der Reiseveranstalter verweigerte.

Rechtliche Fragen:

Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob der Kläger aufgrund "unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände" gemäß § 651h Abs. 3 BGB von der Reise zurücktreten konnte, ohne Entschädigung leisten zu müssen. Strittig war insbesondere, ob zum Zeitpunkt des Rücktritts am 1. März 2020 bereits eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise bestand.

Entscheidung und Begründung:

Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Der BGH folgte der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach für die Beurteilung der Frage, ob unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, ausschließlich die Situation zum Zeitpunkt des Rücktritts maßgeblich ist. Der BGH stellte fest, dass das Berufungsgericht die Situation zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht korrekt beurteilt hatte. Es hätte berücksichtigen müssen, ob die in Japan getroffenen Maßnahmen bereits Anhaltspunkte für eine erhebliche Infektionsgefahr lieferten und ob die Maßnahmen ausreichend waren, um diese Gefahr abzuwenden.

Der BGH betonte, dass die Frage, ob eine Pandemie eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt, einzelfallabhängig zu beurteilen ist. Insbesondere sind die Gefahren für den Reisenden und die Zumutbarkeit der Reise trotz der Risiken zu berücksichtigen. Der BGH wies darauf hin, dass dem Reisenden nicht zuzumuten ist, mit einer Entscheidung über den Rücktritt bis kurz vor Reisebeginn zu warten.

Auswirkungen:

Das Urteil des BGH hat weitreichende Bedeutung für die Beurteilung von Reiserücktritten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Es stärkt die Rechte von Reisenden, die aufgrund der Pandemie von einer Reise zurücktreten möchten. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Beurteilung der Umstände zum Rücktrittszeitpunkt erfolgen muss und dass die Ungewissheit über die Entwicklung der Pandemie ein wichtiger Faktor ist.

Schlussfolgerung:

Das BGH-Urteil liefert wichtige Klarstellungen für Reisende und Reiseveranstalter. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte die Grundsätze des Urteils in zukünftigen Fällen anwenden werden. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Umstände im Einzelfall.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Januar 2025, Az. X ZR 53/21 (abgerufen vom Deutschen Rechtmuseum)

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