Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. November 2024 ein wichtiges Urteil (Az.: X ZR 114/22) zu Fragen der Patentverletzung gefällt. Die Entscheidung klärt die Bedeutung von Zweckangaben in Vorrichtungsansprüchen und die Anforderungen an die Offenbarung einer Vorbenutzung. Dieser Artikel analysiert die Kernaussagen des Urteils und dessen mögliche Auswirkungen.
Der Fall betrifft ein Patentverletzungsverfahren, dessen Einzelheiten zum Schutz der Parteien anonymisiert bleiben. Das Verfahren wurde zuvor vom Bundespatentgericht (BPatG, Az.: 3 Ni 20/19 (EP)) entschieden und anschließend vom BGH überprüft.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen zwei zentrale Rechtsfragen:
Der BGH bestätigte seine frühere Rechtsprechung und präzisierte die Anforderungen an Zweckangaben und Vorbenutzungen:
Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit für Patentinhaber und potenzielle Patentverletzer. Es verdeutlicht, dass der Fokus bei Zweckangaben auf der technischen Ausgestaltung der Vorrichtung liegt und nicht auf der Häufigkeit oder Absicht der Funktionserfüllung. Bei Vorbenutzungen wird die objektive Möglichkeit der Nachbildung betont.
Die Entscheidung des BGH liefert wichtige Klarstellungen zu grundlegenden Fragen des Patentrechts. Sie dürfte die Praxis bei der Auslegung von Patentansprüchen und der Beurteilung von Vorbenutzungen beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung diese Grundsätze in zukünftigen Fällen anwenden wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. November 2024, Az.: X ZR 114/22 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs).