Einführung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. November 2024 ein wichtiges Urteil zur Mieterhöhung nach Modernisierung gefällt (Az.: VIII ZR 36/23). Das Urteil klärt die Frage, welche Auswirkungen eine fehlerhafte Auskunft des Vermieters über den Umfang der Modernisierung auf die Zulässigkeit einer Mieterhöhung hat.
Sachverhalt
Der Vermieter hatte dem Mieter vor Vertragsabschluss mitgeteilt, dass es sich um die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung handele. Tatsächlich war jedoch nur eine einfache Modernisierung durchgeführt worden. Der Vermieter verlangte anschließend eine Mieterhöhung. Der Mieter wehrte sich dagegen.
Rechtsfragen
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob der Vermieter aufgrund seiner fehlerhaften Auskunft an der Mieterhöhung nach § 556g Abs. 1a Satz 2 BGB gehindert ist. Gemäß dieser Vorschrift kann die Miete nach einer Modernisierung nur erhöht werden, wenn der Vermieter dem Mieter die voraussichtlichen Kosten der Modernisierung und die sich daraus ergebende Mieterhöhung vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen in Textform mitgeteilt hat.
Entscheidung und Begründung
Der BGH entschied, dass der Vermieter trotz der fehlerhaften Auskunft nicht gehindert ist, sich auf die nach § 556e Abs. 2 BGB zulässige Miete zu berufen. Der BGH bestätigte damit seine frühere Rechtsprechung (Senatsurteil vom 18. Mai 2022 - VIII ZR 9/22). Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die fehlerhafte Auskunft des Vermieters über den Umfang der Modernisierung nicht die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nach § 556e Abs. 2 BGB entfallen lässt.
Auswirkungen
Das Urteil hat Bedeutung für die Praxis der Mieterhöhung nach Modernisierung. Es stärkt die Position der Vermieter und verdeutlicht, dass eine fehlerhafte Auskunft über den Umfang der Modernisierung nicht automatisch zu einer Unwirksamkeit der Mieterhöhung führt. Mieter sollten sich daher nicht allein auf die Angaben des Vermieters verlassen, sondern sich im Zweifel selbst über den Umfang der Modernisierung informieren.
Schlussfolgerung
Das BGH-Urteil vom 27. November 2024 bietet Klarheit im Hinblick auf die Zulässigkeit von Mieterhöhungen nach Modernisierung. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt.
Quelle:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. November 2024 - VIII ZR 36/23 (Pressemitteilung des BGH)