BGH-Urteil zur Herabsetzung von Vorstandsbezügen
Einführung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. Oktober 2024 ein wichtiges Urteil zur Herabsetzung von Vorstandsbezügen gefällt (Az.: II ZR 97/23). Das Urteil klärt Fragen zur Billigkeitsprüfung bei der Anpassung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern und präzisiert die Bedeutung der Zurechenbarkeit einer Verschlechterung der Unternehmenslage.
Hintergrund des Falls
Das Verfahren gelangte über das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Urteil vom 9. Juni 2023, Az.: 24 U 216/21) und das Landgericht (LG) Darmstadt (Urteil vom 2. Dezember 2021, Az.: 14 O 30/20) zum BGH. Der genaue Sachverhalt des Falls ist aus der vorliegenden Quelle nicht ersichtlich. Gegenstand des Verfahrens war die Herabsetzung der Bezüge eines Vorstandsmitglieds gemäß § 87 Abs. 2 S. 1 AktG.
Rechtliche Fragen
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen zwei zentrale Rechtsfragen:
- Welche Kriterien sind bei der Prüfung der Billigkeit einer Herabsetzung von Vorstandsbezügen zu berücksichtigen?
- Welche Rolle spielt die Zurechenbarkeit einer Verschlechterung der Unternehmenslage zum Vorstandsmitglied?
Entscheidung und Begründung des Gerichts
Der BGH bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - II ZR 296/14, BGHZ 207, 190) und stellte klar, dass bei der Billigkeitsprüfung alle Umstände des Einzelfalls abzuwägen sind. Hierzu gehören insbesondere der Umfang der Verschlechterung der Unternehmenslage, der Grad der Zurechenbarkeit dieser Verschlechterung zum Vorstandsmitglied und ob das Vorstandsmitglied die Verschlechterung pflichtwidrig herbeigeführt hat.
Weiterhin ergänzte der BGH seine Rechtsprechung, indem er klarstellte, dass die Zurechenbarkeit der Verschlechterung der Unternehmenslage an den Vorstand keine zwingende Voraussetzung für die Herabsetzung seiner Bezüge ist. Sie stellt jedoch einen wesentlichen Umstand bei der gebotenen Abwägung dar.
Auswirkungen
Das Urteil des BGH hat erhebliche Bedeutung für die Praxis der Vorstandsvergütung. Es bietet Unternehmen und Vorständen mehr Klarheit über die Kriterien für die Herabsetzung von Bezügen und stärkt die Bedeutung einer umfassenden Billigkeitsprüfung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände.
Schlussfolgerung
Das BGH-Urteil vom 22. Oktober 2024 liefert wichtige Klarstellungen zur Herabsetzung von Vorstandsbezügen. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung aller relevanten Faktoren im Einzelfall und präzisiert die Rolle der Zurechenbarkeit einer Verschlechterung der Unternehmenslage. Die Entscheidung dürfte die Praxis der Vorstandsvergütung nachhaltig beeinflussen.
Quelle:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2024 - II ZR 97/23