Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 18.12.2024 (Az. IV ZR 151/23) entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) einer Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung), die eine automatische Vertragsbeendigung bei Insolvenzantrag vorsieht, unwirksam ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für die Praxis der D&O-Versicherung.
Der Fall betrifft eine D&O-Versicherung, die unter dem Anspruchserhebungsprinzip ("Claims-made-Prinzip") geschlossen wurde. Die AVB sahen vor, dass der Versicherungsvertrag automatisch mit Ablauf der Versicherungsperiode endet, in welcher der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Versicherungsnehmerin gestellt wurde. Diese Klausel berücksichtigte nicht die gesetzliche Mindestkündigungsfrist gemäß § 11 Abs. 1 und 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Der BGH hatte im Wesentlichen zwei Rechtsfragen zu klären:
Der BGH entschied, dass die Klausel zur automatischen Vertragsbeendigung unwirksam ist. Die Richter begründeten dies damit, dass die Klausel gegen § 11 Abs. 1 und 3 VVG verstößt, der eine Mindestkündigungsfrist vorschreibt. Die automatische Beendigung des Vertrages ohne Einhaltung dieser Frist benachteilige die Versicherungsnehmerin unangemessen und sei daher gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam.
Zur zweiten Rechtsfrage stellte der BGH klar, wie die Klausel zur prämienneutralen Nachmeldefrist bei Vertragsbeendigung auszulegen ist. Die Details dieser Auslegung können dem vollständigen Urteil entnommen werden.
Das Urteil des BGH hat erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung von D&O-Versicherungsverträgen. Versicherer müssen ihre AVB anpassen und die gesetzliche Mindestkündigungsfrist beachten. Die Entscheidung stärkt den Schutz der Versicherungsnehmer, insbesondere in Krisensituationen wie einem Insolvenzverfahren.
Das BGH-Urteil vom 18.12.2024 (Az. IV ZR 151/23) stellt eine wichtige Klarstellung zur Wirksamkeit von Klauseln in D&O-Versicherungsverträgen dar. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist und schützt die Versicherungsnehmer vor einer unangemessenen Benachteiligung. Es bleibt abzuwarten, wie die Versicherungswirtschaft auf dieses Urteil reagieren wird und welche weiteren Entwicklungen sich in der D&O-Versicherungspraxis ergeben.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2024, Az. IV ZR 151/23 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs).