Einführung: Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil vom 23. Januar 2025 (Az. IX ZR 229/22) klärt die Frage, wie vorläufig vollstreckbare Titel bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners zu berücksichtigen sind. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Insolvenzpraxis.
Sachverhalt: Das Verfahren betraf die Frage der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. Im vorliegenden Fall hatte ein Gläubiger einen vorläufig vollstreckbaren Titel über eine streitige Forderung gegen den Schuldner erlangt und die Vollstreckung eingeleitet.
Rechtsfragen: Der BGH hatte zu entscheiden, ob und in welcher Höhe der vorläufig vollstreckbare Titel bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu berücksichtigen ist, insbesondere wenn die Forderung streitig ist.
Entscheidung und Begründung: Der BGH entschied, dass ein vorläufig vollstreckbarer Titel über eine streitige Forderung bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit durch den Schuldner in Höhe des Nennwerts der titulierten Forderung zu berücksichtigen ist, wenn die Voraussetzungen für eine Vollstreckung aus dem Titel vorliegen und der Titelgläubiger die Vollstreckung eingeleitet hat. Die Begründung des BGH stützt sich auf §§ 17 Abs. 2, 129 und 129ff. InsO. Der Senat argumentierte, dass die Existenz eines Titels und die Einleitung der Zwangsvollstreckung die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Schuldnervermögens deutlich erhöhen und somit bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit zu berücksichtigen sind.
Auswirkungen: Diese Entscheidung des BGH hat weitreichende Folgen für die Praxis. Sie stärkt die Position von Gläubigern mit vorläufig vollstreckbaren Titeln und präzisiert die Kriterien für die Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit. Die Entscheidung dürfte zu einer erhöhten Rechtssicherheit im Insolvenzrecht beitragen.
Schlussfolgerung: Das BGH-Urteil vom 23. Januar 2025 liefert eine wichtige Klarstellung zur Berücksichtigung titulierter Forderungen bei der Zahlungsunfähigkeitsbeurteilung. Die Entscheidung betont die Bedeutung eines Titels und der eingeleiteten Zwangsvollstreckung für die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit und stärkt damit die Gläubigerrechte. Zukünftige Entscheidungen werden zeigen, wie sich diese Rechtsprechung in der Praxis weiterentwickelt.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Januar 2025, Az. IX ZR 229/22 (abgerufen von der Webseite des Bundesgerichtshofs).