BGH schränkt Auskunftspflicht der PKV bei Beitragsanpassungen ein

BGH-Urteil zur Auskunft über Beitragsanpassungen in der PKV

BGH-Urteil zur Auskunft über Beitragsanpassungen in der PKV

Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19.03.2025 ein wichtiges Urteil (Az. IV ZR 204/23) zur Auskunftspflicht von privaten Krankenversicherungen (PKV) über Beitragsanpassungen gefällt. Die Entscheidung klärt die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch und die Anwendbarkeit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in diesem Kontext.

Sachverhalt:

Die Klägerin verlangte von ihrer privaten Krankenversicherung, dem Beklagten, Auskunft über alle Beitragsanpassungen der Jahre 2014 bis 2019 inklusive der dazugehörigen Unterlagen. Sie beabsichtigte, die Rechtmäßigkeit der Erhöhungen zu prüfen und gegebenenfalls Rückzahlungen oder eine Reduzierung der laufenden Beiträge zu erwirken.

Rechtliche Fragen:

Das Verfahren warf mehrere Rechtsfragen auf:

  • Ist die Klage als Stufenklage zulässig?
  • Besteht ein Auskunftsanspruch auf Grundlage der DSGVO?
  • Welche anderen Rechtsgrundlagen könnten einen Auskunftsanspruch begründen?

Entscheidung und Begründung des BGH:

Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz auf, welches der Klägerin den Auskunftsanspruch zugesprochen hatte.

Der BGH stellte zunächst klar, dass die Klage nicht als Stufenklage zulässig sei, da die Auskunft nicht lediglich der Bezifferung eines bereits feststehenden Anspruchs diene, sondern der Klärung der Anspruchsvoraussetzungen selbst. Eine Umdeutung in eine objektive Klagehäufung sei jedoch möglich.

Entscheidend ist, dass der BGH einen Auskunftsanspruch auf Grundlage der DSGVO verneinte. Nachträge zum Versicherungsschein seien in ihrer Gesamtheit keine personenbezogenen Daten des Versicherungsnehmers.

Der BGH verwies die Sache an das OLG zurück, um die Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs aus § 242 BGB zu prüfen. Ein solcher Anspruch könne bestehen, wenn der Versicherungsnehmer die erforderlichen Informationen nicht mehr besitzt und den Verlust entschuldbar nicht zu vertreten hat. Das OLG muss nun klären, ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen.

Auswirkungen:

Das Urteil hat erhebliche Bedeutung für die Praxis. Es begrenzt die Anwendbarkeit der DSGVO im Kontext von Beitragsanpassungen in der PKV. Versicherungsnehmer müssen darlegen und beweisen, warum sie die relevanten Informationen nicht mehr besitzen, um einen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB geltend zu machen.

Schlussfolgerung:

Die Entscheidung des BGH schafft Klarheit über die Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs gegenüber privaten Krankenversicherungen. Es bleibt abzuwarten, wie die Instanzgerichte die Anforderungen des BGH im Hinblick auf § 242 BGB in der Praxis anwenden werden.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.03.2025, Az. IV ZR 204/23 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs).

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