Einleitung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 05.11.2024 ein wichtiges Urteil zur Aufklärungspflicht von Ärzten vor medizinischen Eingriffen gefällt (Az.: VI ZR 188/23). Die Entscheidung präzisiert die Anforderungen an die mündliche Aufklärung und die ergänzende Verwendung von schriftlichen Informationen.
Hintergrund des Falls
Der Fall betrifft eine Klage auf Schadensersatz aufgrund einer angeblich unzureichenden Aufklärung vor einem medizinischen Eingriff. Das erstinstanzliche Urteil erging vor dem Landgericht (LG) Darmstadt (Az.: 27 O 275/19) am 16. Mai 2022. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 22 U 141/22) fällte am 25. Mai 2023 sein Urteil. Der BGH hat nun in letzter Instanz entschieden.
Rechtliche Fragen
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Aufklärung des Patienten den gesetzlichen Anforderungen genügte. Konkret ging es um die Auslegung von § 630d Abs. 2 und § 630e Abs. 2 BGB hinsichtlich der notwendigen mündlichen Aufklärung und der zulässigen Ergänzung durch schriftliche Informationen.
Entscheidung und Begründung des BGH
Der BGH bestätigte seine ständige Rechtsprechung, wonach eine wirksame Einwilligung des Patienten eine ordnungsgemäße Aufklärung voraussetzt. Die Aufklärung muss den Patienten "im Großen und Ganzen" über Chancen und Risiken der Behandlung informieren. Der BGH präzisierte jedoch die Anforderungen an die Modalitäten der Aufklärung. Gemäß § 630e Abs. 2 BGB muss die Aufklärung grundsätzlich mündlich erfolgen. Schriftliche Informationen können lediglich ergänzend verwendet werden. Die mündliche Aufklärung muss die wesentlichen Risiken im Gespräch nennen. Schriftliche Unterlagen dienen der Vertiefung und Wiederholung, dürfen aber nicht die mündliche Erläuterung der wesentlichen Risiken ersetzen. Der für die selbstbestimmte Entscheidung notwendige Inhalt muss mündlich mitgeteilt werden.
Auswirkungen des Urteils
Das Urteil des BGH stärkt die Rechte der Patienten und stellt klar, dass die mündliche Aufklärung im Mittelpunkt stehen muss. Es dürfte die Praxis der Aufklärung in medizinischen Einrichtungen beeinflussen und dazu führen, dass Ärzte die mündliche Aufklärung intensivieren und schriftliche Informationen nur ergänzend einsetzen.
Schlussfolgerung
Die Entscheidung des BGH bekräftigt die Bedeutung der Aufklärungspflicht im Arzt-Patienten-Verhältnis und stellt die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung klar. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in der Praxis auswirken wird und ob weitere Präzisierungen notwendig werden.
Quellen: