Einführung
Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil vom 27. November 2024 (Az. 1 StR 279/24) verdeutlicht die Anwendung des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auf laufende Verfahren. Der Fall betrifft die Verurteilung eines Angeklagten wegen bandenmäßigen Anbaus und Handeltreibens mit Cannabis. Das Urteil hat erhebliche Bedeutung für die Rechtsprechung im Bereich des Cannabisrechts.
Sachverhalt
Der Angeklagte wurde vom Landgericht Heilbronn wegen bandenmäßigen Herstellens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen verurteilt. Die Taten fanden vor Inkrafttreten des KCanG statt. Die Revision des Angeklagten vor dem BGH führte zu einer Änderung des Schuldspruchs.
Rechtliche Fragen
Die zentrale Rechtsfrage war, ob und wie das nach den Taten, aber vor der Entscheidung des BGH in Kraft getretene KCanG auf den Fall anzuwenden ist. Gemäß § 2 Abs. 3 StGB ist das mildere Gesetz anzuwenden. Der BGH hatte zu prüfen, welches Gesetz im konkreten Fall für den Angeklagten günstiger ist.
Entscheidung und Begründung
Der BGH änderte den Schuldspruch, da das KCanG für den Angeklagten das mildere Gesetz darstellt. Das Landgericht hatte bei der ursprünglichen Verurteilung einen minder schweren Fall nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) angenommen. Der BGH stellte fest, dass auch nach dem KCanG ein minder schwerer Fall anzunehmen ist, der Strafrahmen jedoch günstiger ist als nach dem BtMG. Der BGH betonte, dass die untergeordnete Rolle des Angeklagten innerhalb der Bande auch unter dem KCanG zu einer Strafmilderung führt.
Trotz der Änderung des Schuldspruchs blieb der Strafausspruch des Landgerichts Heilbronn bestehen. Der BGH argumentierte, dass das Landgericht bereits bei der ursprünglichen Strafzumessung die politische Intention des Gesetzgebers, den privaten Besitz von Cannabis zu liberalisieren, aber den illegalen Anbau und Handel weiterhin streng zu bestrafen, berücksichtigt habe. Daher sei davon auszugehen, dass das Landgericht auch bei Anwendung des KCanG keine mildere Strafe verhängt hätte.
Auswirkungen
Das Urteil verdeutlicht, wie Gerichte das KCanG auf Fälle anwenden, die vor seinem Inkrafttreten begangen wurden. Es zeigt auch, dass die Strafzumessung im Einzelfall weiterhin von den spezifischen Umständen des Falles abhängt, selbst wenn das KCanG anwendbar ist.
Schlussfolgerung
Die Entscheidung des BGH liefert wichtige Hinweise zur Anwendung des KCanG in der Praxis und unterstreicht die Bedeutung des Grundsatzes "lex mitior" im deutschen Strafrecht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. November 2024, Az. 1 StR 279/24 (abgerufen von der Website des Bundesgerichtshofs)