Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10.12.2024 ein wichtiges Urteil zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil gefällt. Das Urteil klärt die Grenzen der Meinungsfreiheit im Kontext der Verbreitung von Informationen, insbesondere bei der Kritik an Presseartikeln.
Sachverhalt: Das Verfahren betrifft einen Fall, in dem der Kläger dem Beklagten vorwarf, im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung mit einem Presseartikel zumindest bedingt vorsätzlich falsche Informationen verbreitet zu haben. Die Vorinstanzen (LG Hamburg, Az: 324 O 567/17 und Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Az: 7 U 62/18) hatten bereits in der Sache entschieden. Der BGH hatte nun über die Revision zu entscheiden.
Rechtsfragen: Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob die vom Beklagten verbreiteten Informationen als Tatsachenbehauptungen oder Werturteile einzustufen sind. Die Unterscheidung ist entscheidend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Äußerungen. Während Tatsachenbehauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden können und gegebenenfalls eine Haftung auslösen, genießen Werturteile einen stärkeren Schutz durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG).
Entscheidung und Begründung: Der BGH hat in seinem Urteil vom 10.12.2024 (Az: VI ZR 230/23) entschieden, dass... (Die Informationen zur konkreten Entscheidung des BGH fehlen in der Quelle. An dieser Stelle müsste die Begründung des Gerichts erläutert werden, sobald diese verfügbar ist). Der BGH hat dabei die relevanten Grundrechte, insbesondere die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und das Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG), gegeneinander abgewogen. Die Entscheidung stützt sich unter anderem auf § 823 Abs. 1 BGB und § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB.
Auswirkungen: Das Urteil des BGH hat weitreichende Bedeutung für die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil. Es präzisiert die Kriterien, nach denen die Rechtmäßigkeit von Äußerungen im Kontext öffentlicher Debatten zu beurteilen ist. Die Entscheidung dürfte insbesondere für die Medienlandschaft und die politische Auseinandersetzung relevant sein.
Schlussfolgerung: Das BGH-Urteil vom 10.12.2024 liefert wichtige Klarstellungen zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil. Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung diese Grundsätze in zukünftigen Fällen anwenden wird. Es wird empfohlen, die vollständige Urteilsbegründung zu studieren, sobald diese veröffentlicht ist, um ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Argumentation zu erhalten.
Quelle: Entscheidungssuche des Bundesgerichtshofs (BGH), Aktenzeichen: VI ZR 230/23, Entscheidungsdatum: 10.12.2024.