Einführung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 04.02.2025 ein wichtiges Urteil zu Verwahrentgelten auf Girokonten gefällt (Az.: XI ZR 65/23). Das Urteil klärt die Zulässigkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten in vorformulierten Preis- und Leistungsverzeichnissen von Banken und hat weitreichende Auswirkungen für Verbraucher und Banken.
Sachverhalt
Eine Bank verwendete in ihren vorformulierten Preis- und Leistungsverzeichnissen für Giroverträge eine Klausel, die ein "Verwahrentgelt" für Einlagen über 10.000 EUR vorsah. Der jährliche Satz betrug 0,50 % p.a. des Guthabens, das diesen Freibetrag überstieg. Diese Klausel wurde für Neuverträge ab dem 01.04.2020 angewendet. Ein Verbraucher klagte gegen diese Klausel.
Rechtliche Probleme
Der BGH hatte zu prüfen, ob die Klausel über das Verwahrentgelt einer richterlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB unterliegt und ob sie den Anforderungen des Transparenzgebots gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB entspricht. Darüber hinaus war die Frage zu klären, wie die Einführung eines Verwahrentgelts im Rahmen bestehender Giroverträge vertraglich zu gestalten ist.
Entscheidung und Begründung
Der BGH entschied, dass die Klausel zwar nicht der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegt, jedoch gegen das Transparenzgebot verstößt und daher im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam ist. Die Begründung des Gerichts lag darin, dass die Klausel nicht ausreichend klar und verständlich formuliert war. Insbesondere fehlte es an einer transparenten Darstellung der Berechnungsgrundlage und der konkreten Auswirkungen des Verwahrentgelts für den Verbraucher.
Weiterhin stellte der BGH klar, dass die Einführung eines Verwahrentgelts für Guthaben auf bestehenden Girokonten einen Änderungsvertrag erfordert, der den Anforderungen der §§ 305 Abs. 2, 311 Abs. 1, 145 ff. BGB genügt. Dies bedeutet, dass die Bank die Zustimmung des Kunden einholen muss, um ein Verwahrentgelt einzuführen.
Auswirkungen
Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Banken. Es stärkt die Rechte der Verbraucher und zwingt die Banken, ihre Klauseln zu Verwahrentgelten transparenter zu gestalten. Banken müssen nun sicherstellen, dass ihre Kunden die Bedingungen und Folgen von Verwahrentgelten verstehen. Zudem wird die einseitige Einführung von Verwahrentgelten im Rahmen bestehender Verträge erschwert.
Schlussfolgerung
Das BGH-Urteil vom 04.02.2025 liefert wichtige Klarstellungen zur Zulässigkeit von Verwahrentgelten auf Girokonten. Es unterstreicht die Bedeutung des Transparenzgebots im Verbraucherschutz und dürfte zu einer Anpassung der Vertragsgestaltung bei Banken führen. Zukünftig wird abzuwarten sein, wie die Banken auf diese Entscheidung reagieren und welche neuen Vertragsmodelle entwickelt werden.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.02.2025, Az.: XI ZR 65/23 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs)