Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 03.12.2024 ein wichtiges Urteil (VIa ZR 744/22) zum Thema Schadensersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen gefällt. Das Urteil hebt eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen auf und verweist die Sache zur Neuverhandlung zurück. Es verdeutlicht die Relevanz des Schutzes von Fahrzeugkäufern vor Vermögenseinbußen durch unzulässige Abschalteinrichtungen.
Der Kläger erwarb im Juni 2016 von der Beklagten, einem Automobilhersteller, einen gebrauchten Mercedes-Benz E 250 CDI mit Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Euro 6). Er klagte auf Schadensersatz, da das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielt. Sowohl das Landgericht Bremen als auch das Hanseatische Oberlandesgericht wiesen die Klage ab.
Zentrale Rechtsfrage war, ob dem Kläger ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) oder § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV (Verletzung von Schutzgesetzen) zusteht. Das Berufungsgericht verneinte beides. Es sah keine sittenwidrige Schädigung und argumentierte, der Schutz vor ungewollten Verbindlichkeiten falle nicht in den Aufgabenbereich der EG-FGV.
Der BGH bestätigte die Ablehnung des Anspruchs aus § 826 BGB. Hinsichtlich des Anspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. der EG-FGV hob der BGH das Berufungsurteil jedoch auf. Er stellte klar, dass die genannten Bestimmungen der EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind und das Interesse des Käufers schützen, keine Vermögenseinbuße durch unzulässige Abschalteinrichtungen zu erleiden. Der BGH bezog sich dabei auf seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21). Zwar bestehe kein Anspruch auf sogenannten "großen" Schadensersatz (Rückabwicklung des Kaufvertrags), jedoch könne ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens (Wertminderung des Fahrzeugs) bestehen.
Das Urteil stärkt die Rechte von Käufern von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen. Es eröffnet ihnen die Möglichkeit, den durch die Manipulation entstandenen Minderwert des Fahrzeugs ersetzt zu bekommen. Das Urteil dürfte weitere Klagen dieser Art nach sich ziehen.
Der BGH hat mit diesem Urteil die Bedeutung des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bekräftigt. Die Zurückverweisung an das Berufungsgericht ermöglicht dem Kläger nun, seinen Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens geltend zu machen. Es bleibt abzuwarten, wie das Berufungsgericht den Schaden konkret bemessen wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.12.2024 - VIa ZR 744/22 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs).