Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Dezember 2024 ein wichtiges Urteil im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal gefällt (Az.: VIa ZR 909/22). Das Urteil stärkt die Rechte von Käufern, die Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen erworben haben, und präzisiert die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche.
Der Kläger hatte im April 2016 einen gebrauchten Mercedes-Benz ML 350 BT mit Dieselmotor (Schadstoffklasse Euro 6) erworben. Das Fahrzeug war von einem vom Kraftfahrt-Bundesamt veranlassten Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Kläger verlangte daraufhin Schadensersatz, insbesondere die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
Zentrale Frage war, ob dem Kläger neben Ansprüchen aus § 826 BGB auch Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV zustehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte die Klage abgewiesen und eine Haftung der Beklagten verneint.
Der BGH hob das Urteil des OLG Oldenburg auf und verwies die Sache zurück. Der BGH bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach die §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind. Demnach haben Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen Anspruch auf Ersatz des sogenannten "Differenzschadens". Dieser Differenzschaden ergibt sich aus der Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung.
Das OLG Oldenburg hatte dem Kläger keine Gelegenheit gegeben, diesen Differenzschaden darzulegen. Der BGH rügte dies und wies das Berufungsgericht an, die notwendigen Feststellungen zu treffen und dem Kläger die Möglichkeit zu geben, seinen Schaden zu beziffern.
Das Urteil hat weitreichende Folgen für den Diesel-Abgasskandal. Es bestätigt die Möglichkeit, Schadensersatz auch ohne Nachweis einer sittenwidrigen Schädigung zu erhalten. Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen können nun leichter einen Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens geltend machen.
Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal. Durch die Klarstellung der Rechtslage wird der Weg für weitere Schadensersatzklagen geebnet. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.12.2024 - VIa ZR 909/22 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs)