Einführung: Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil klärt die Frage, ob die Überschreitung des Termins für die Hauptuntersuchung (HU) eines unfallbeschädigten Fahrzeugs den Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten ausschließt. Das Urteil hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Schadensregulierung im Verkehrshaftungsrecht.
Hintergrund des Falls: Der Fall betrifft einen Verkehrsunfall, nach dem der Geschädigte einen Mietwagen nutzte, während sein Fahrzeug repariert wurde. Der Termin für die HU des beschädigten Fahrzeugs wurde während der Reparaturdauer überschritten. Die gegnerische Versicherung verweigerte die Erstattung der Mietwagenkosten mit der Begründung, die Nutzung des Fahrzeugs mit ungültiger Prüfplakette sei rechtswidrig gewesen.
Rechtliche Fragen: Zentral war die Frage, ob die Überschreitung des HU-Termins allein ausreicht, um den Anspruch auf Mietwagenkosten zu verneinen. Es ging um die Auslegung von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB in Verbindung mit § 29 Abs. 7 S. 1 StVZO.
Entscheidung und Begründung: Der BGH entschied, dass ein Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten nicht allein wegen eines überschrittenen HU-Termins verneint werden kann. Die Nutzung eines verkehrssicheren Pkw mit ungültiger Prüfplakette ist nur dann rechtswidrig, wenn eine Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagt oder beschränkt hat. Im vorliegenden Fall lag ein solches Verbot oder eine Beschränkung nicht vor. Der BGH argumentierte, dass die HU in erster Linie der Verkehrssicherheit dient. Solange das Fahrzeug verkehrssicher ist, rechtfertigt die reine Überschreitung des HU-Termins keine Verweigerung der Mietwagenkosten.
Auswirkungen: Das Urteil dürfte die Position von Geschädigten in vergleichbaren Fällen stärken. Versicherungen können die Erstattung von Mietwagenkosten nicht mehr pauschal mit dem Argument der überschrittenen HU ablehnen. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine behördliche Untersagung oder Beschränkung vorliegt oder ob das Fahrzeug tatsächlich verkehrsunsicher ist.
Schlussfolgerung: Die Entscheidung des BGH bietet Klarheit im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall. Sie unterstreicht die Bedeutung der Verkehrssicherheit als primäres Kriterium und verhindert, dass die reine Überschreitung des HU-Termins zum Nachteil des Geschädigten ausgelegt wird. Zukünftig wird es für Versicherungen schwieriger werden, die Mietwagenkosten in solchen Fällen zu kürzen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.12.2024 - VI ZR 117/24 (ECLI:ECLI:DE:BGH:2024:031224UVIZR117.24.0)