Einleitung: Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil (VIa ZR 1512/22 vom 28.01.2025) hat die Rechtsprechung zu Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen präzisiert. Das Urteil verdeutlicht, dass betroffene Fahrzeughalter unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens haben.
Der Kläger erwarb im Januar 2017 ein gebrauchtes Fahrzeug des Herstellers Mercedes-Benz, welches mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 und einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war. Das Fahrzeug war von einem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veranlassten Rückruf betroffen. Der Kläger verlangte vom Hersteller Schadensersatz in Form der Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, Feststellung des Annahmeverzugs seitens des Herstellers sowie Erstattung der Anwaltskosten.
Zentrale Frage war, ob dem Kläger neben dem bereits vom BGH in früheren Entscheidungen abgelehnten „großen Schadensersatz“ (volle Kaufpreiserstattung abzüglich Nutzungsentschädigung) ein Anspruch auf Ersatz des sogenannten Differenzschadens zusteht. Dieser Differenzschaden bezieht sich auf die Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund des Einbaus der unzulässigen Abschalteinrichtung.
Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auf und verwies die Sache zurück. Das Berufungsgericht hatte die Haftung des Herstellers nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV abgelehnt. Der BGH stellte jedoch klar, dass diese Vorschriften Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen und das Interesse des Käufers schützen, keine Vermögenseinbuße durch den Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung zu erleiden. Dem Kläger könne daher ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zustehen.
Das Urteil stärkt die Rechte von Käufern betroffener Fahrzeuge. Es eröffnet die Möglichkeit, den durch die unzulässige Abschalteinrichtung entstandenen Minderwert des Fahrzeugs ersetzt zu bekommen. Dies gilt auch für Käufer von Gebrauchtwagen.
Der BGH hat mit diesem Urteil die Rechtsprechung zu den Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen weiterentwickelt. Betroffene Fahrzeughalter haben nun bessere Chancen, den ihnen entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in Zukunft die Höhe des Differenzschadens im Einzelfall bemessen werden.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.01.2025 - VIa ZR 1512/22