Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich ergangenen Urteil vom 4. Februar 2025 (VIa ZR 307/23) entschieden, dass Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen unter Umständen Anspruch auf Differenzschadenersatz haben. Das Urteil präzisiert die Rechtsprechung zu Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Diesel-Abgasskandal und hat weitreichende Bedeutung für betroffene Fahrzeughalter.
Der Kläger erwarb im Jahr 2012 einen gebrauchten Mercedes-Benz E 220 CDI mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 5). Das Fahrzeug verfügte über eine temperaturgesteuerte Abgasrückführung (Thermofenster). Der Kläger klagte gegen den Hersteller auf Schadensersatz.
Zentrale Frage war, ob dem Kläger neben dem bereits vom Landgericht zugesprochenen „großen“ Schadensersatz (Rückabwicklung des Kaufvertrags) auch ein Anspruch auf Differenzschadenersatz zusteht. Das Berufungsgericht hatte eine Haftung des Herstellers nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV abgelehnt.
Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Der BGH bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind. Demnach können Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens haben, der durch den Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund der Manipulation entstanden ist. Der BGH stellte klar, dass das Berufungsgericht dem Kläger keine Gelegenheit gegeben hatte, einen solchen Schaden darzulegen.
Das Urteil stärkt die Rechte der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen. Es eröffnet ihnen die Möglichkeit, neben der Rückabwicklung des Kaufvertrags auch den durch die Manipulation verursachten Wertverlust geltend zu machen. Dies dürfte zu einer weiteren Welle von Klagen führen.
Das BGH-Urteil vom 4. Februar 2025 stellt eine wichtige Klarstellung der Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal dar. Betroffene Fahrzeughalter haben nun bessere Chancen, Differenzschadenersatz zu erhalten. Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung bleibt abzuwarten. Es ist zu erwarten, dass die Gerichte in den kommenden Monaten weitere Fälle zu entscheiden haben werden.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Februar 2025 - VIa ZR 307/23 (Entscheidungssuche des Bundesgerichtshofs)