Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 18. Februar 2025 (Az. VIa ZR 1719/22) entschieden, dass Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen unter Umständen Anspruch auf Differenzschadenersatz haben. Das Urteil präzisiert die Rechtsprechung zu Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal und hat weitreichende Bedeutung für betroffene Fahrzeughalter.
Die Klägerin erwarb im Februar 2019 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 220 BLUETEC mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6). Das Fahrzeug wurde vom beklagten Hersteller produziert und enthielt eine unzulässige Abschalteinrichtung. Die Klägerin verlangte daraufhin Schadensersatz, zunächst in Form der Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung ("großer Schadensersatz").
Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf Schadensersatz hat und wenn ja, in welcher Höhe. Das Landgericht gab der Klage überwiegend statt, das Berufungsgericht wies sie jedoch ab. Der BGH hatte bereits in einem früheren Urteil (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21) entschieden, dass die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind. Streitig war jedoch die Art des Schadensersatzes.
Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Der Senat bestätigte seine frühere Rechtsprechung, wonach §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze darstellen. Ein Anspruch auf "großen" Schadensersatz wurde jedoch verneint. Der BGH stellte klar, dass Käufern von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen jedoch ein Anspruch auf Ersatz des sogenannten Differenzschadens zustehen kann. Dieser entspricht dem Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund der Manipulation. Das Berufungsgericht hatte der Klägerin keine Gelegenheit gegeben, diesen Schaden darzulegen.
Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen für die Praxis. Betroffene Fahrzeughalter können nun Differenzschadenersatz geltend machen, auch wenn ein Anspruch auf "großen" Schadensersatz ausscheidet. Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und setzt ein klares Zeichen gegen die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen.
Das BGH-Urteil vom 18. Februar 2025 bietet Klarheit im Hinblick auf Schadensersatzansprüche im Dieselskandal. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in der Praxis den Differenzschaden konkret berechnen werden. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes im Automobilsektor und dürfte weitere Klagen nach sich ziehen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Februar 2025 - VIa ZR 1719/22 (abrufbar über die Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs)