Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 10. Dezember 2024 (Az. VIa ZR 784/22) entschieden, dass Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen unter Umständen Anspruch auf Differenzschadenersatz haben. Das Urteil präzisiert die Rechtsprechung zu Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Diesel-Abgasskandal und hat erhebliche Bedeutung für betroffene Fahrzeughalter.
Der Kläger erwarb im Jahr 2017 einen gebrauchten Mercedes-Benz ML 350 BlueTEC 4MATIC mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 642 (Euro 6). Das Fahrzeug verfügte über eine temperaturabhängige Abgasrückführung mit einem sogenannten "Thermofenster" sowie ein SCR-System mit zwei Dosiermodi für AdBlue. Der Kläger machte geltend, dass diese Einrichtungen unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen und verlangte Schadensersatz.
Kernfrage des Verfahrens war, ob dem Kläger ein Schadensersatzanspruch aufgrund der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zusteht und ob die EG-FGV als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB anzusehen ist. Das Landgericht und das Oberlandesgericht wiesen die Klage zunächst ab. Der BGH hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts teilweise auf und verwies die Sache zurück.
Der BGH bestätigte seine frühere Rechtsprechung, wonach die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen. Demnach können Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens geltend machen. Der BGH stellte klar, dass zwar kein Anspruch auf sogenannten "großen" Schadensersatz besteht, jedoch ein Anspruch auf Ersatz des durch die unzulässige Abschalteinrichtung entstandenen Minderwerts des Fahrzeugs in Betracht kommt.
Das Urteil stärkt die Rechte der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen. Es eröffnet ihnen die Möglichkeit, Differenzschadenersatz zu verlangen, wenn das Fahrzeug aufgrund der Manipulation einen geringeren Wert hat, als ohne die Abschalteinrichtung. Das Urteil dürfte zu einer weiteren Klärung der Rechtslage im Diesel-Abgasskandal beitragen.
Der BGH hat mit seinem Urteil die Bedeutung des Differenzschadensersatzes im Kontext des Diesel-Abgasskandals hervorgehoben. Betroffene Fahrzeughalter haben nun die Möglichkeit, diesen Anspruch geltend zu machen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in den zurückverwiesenen Verfahren die Voraussetzungen und den Umfang des Differenzschadens im Einzelnen bestimmen werden.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Dezember 2024 - VIa ZR 784/22 (veröffentlicht auf der Website des Bundesgerichtshofs)