Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 4. Februar 2025 (VIa ZR 751/22) entschieden, dass Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen unter Umständen Anspruch auf Differenzschadenersatz haben. Das Urteil präzisiert die Rechtsprechung zu Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Diesel-Abgasskandal und hat weitreichende Bedeutung für betroffene Fahrzeughalter.
Die Klägerin erwarb im Januar 2015 einen gebrauchten Mercedes-Benz E 250 CDI mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 5). Sie klagte gegen den Hersteller, die Beklagte, auf Schadensersatz und verlangte Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Das Landgericht und das Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Der BGH hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts teilweise auf und verwies die Sache zurück.
Zentraler Streitpunkt war die Frage, ob der Klägerin neben dem sogenannten "großen" Schadensersatz (Rückabwicklung des Kaufvertrags) auch ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zusteht. Weiterhin war zu klären, ob die EG-FGV als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anzusehen ist und ob die Beklagte sittenwidrig gehandelt hat.
Der BGH bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen und den Fahrzeugkäufer vor Vermögenseinbußen schützen. Ein Anspruch auf "großen" Schadensersatz wurde verneint, jedoch stellte der BGH klar, dass ein Anspruch auf Differenzschadenersatz bestehen kann. Das Berufungsgericht hatte diesen Aspekt nicht berücksichtigt und muss nun im wiedereröffneten Verfahren prüfen, ob der Klägerin ein solcher Schaden entstanden ist.
Das Urteil stärkt die Rechte der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen. Es eröffnet die Möglichkeit, auch dann Schadensersatz zu erhalten, wenn eine Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht gewünscht oder möglich ist. Die Entscheidung dürfte zu einer weiteren Zunahme von Klagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal führen.
Der BGH hat mit seinem Urteil die Rechtslage im Diesel-Abgasskandal weiter konkretisiert. Betroffene Fahrzeughalter haben nun bessere Chancen, Differenzschadenersatz zu erlangen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte im Einzelfall die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch auslegen werden.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.02.2025 - VIa ZR 751/22 (abrufbar über die Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs)