Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Geschäftsführer einer GmbH nicht als Syndikusrechtsanwälte zugelassen werden können. Das Urteil vom 11. November 2024 (Az. AnwZ (Brfg) 36/23) klärt eine wichtige Frage im Berufsrecht der Rechtsanwälte und hat weitreichende Folgen für die Praxis.
Die Beigeladene, eine seit 1994 zugelassene Rechtsanwältin, wurde zur Geschäftsführerin einer GmbH bestellt. Sie beantragte daraufhin die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin. Die Klägerin, die Rechtsanwaltskammer, lehnte den Antrag ab. Der Anwaltsgerichtshof gab der Klage der Beigeladenen statt, woraufhin die Rechtsanwaltskammer Berufung beim BGH einlegte.
Kernfrage des Rechtsstreits war, ob die Tätigkeit einer GmbH-Geschäftsführerin die Voraussetzungen für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin nach § 46 BRAO erfüllt. Insbesondere ging es um die Auslegung des Begriffs "Arbeitsverhältnis" in § 46 Abs. 2 BRAO.
Der BGH hob das Urteil des Anwaltsgerichtshofs auf und entschied, dass die Beigeladene nicht als Syndikusrechtsanwältin zugelassen werden kann. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Dienstverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 46 Abs. 2 BRAO darstellt. Der Gesetzgeber habe die Syndikuszulassung bewusst auf Arbeitnehmer beschränkt. Der BGH stützte sich dabei auf den Wortlaut des Gesetzes, die Gesetzesmaterialien und den Sinn und Zweck der Regelung. Auch eine analoge Anwendung des § 46 Abs. 2 BRAO lehnte der BGH ab. Der BGH stellte zudem fest, dass die Regelung nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstößt.
Das Urteil des BGH hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis. GmbH-Geschäftsführer, die anwaltlich tätig sind, können nicht mehr als Syndikusrechtsanwälte zugelassen werden. Dies könnte zu einer Umstrukturierung der Rechtsabteilungen in Unternehmen führen.
Das BGH-Urteil vom 11. November 2024 schafft Klarheit über die Zulassungsvoraussetzungen für Syndikusrechtsanwälte. Es unterstreicht die Bedeutung des Begriffs "Arbeitsverhältnis" und verdeutlicht die Grenzen der Syndikuszulassung. Die Entscheidung dürfte die Diskussion über die Rolle von Unternehmensjuristen und die Ausgestaltung des Berufsrechts der Rechtsanwälte weiter befeuern.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. November 2024, Az. AnwZ (Brfg) 36/23
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2517)
Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte vom 22. Oktober 2020 (BT-Drucks. 19/23821)