Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Köln vom 2. Juni 2022 in einem Fall von bandenmäßigem Drogenhandel mit Pferden als Tarnung teilweise aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Der Fall verdeutlicht die Komplexität der Beweisführung bei Beihilfehandlungen und die Bedeutung einer umfassenden Beweiswürdigung.
Eine Bande schmuggelte unter Verwendung von Pferdetransporten im Zeitraum von Herbst 2015 bis Frühjahr 2016 wiederholt Kokain von den Niederlanden nach Großbritannien. Die Angeklagte, die in einer Beziehung mit einem Bandenmitglied stand, wurde vom Landgericht Köln wegen Beihilfe in vier Fällen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, da sie die Angeklagte in sieben weiteren Fällen für schuldig hielt.
Das Landgericht Köln sprach die Angeklagte in sieben Fällen frei, da es sich nicht von ihrer Kenntnis des illegalen Zwecks der Transporte überzeugen konnte. Die Revision der Staatsanwaltschaft rügte die Verletzung formellen und materiellen Rechts, insbesondere eine unvollständige Beweiswürdigung.
Der BGH änderte den Schuldspruch, da die Angeklagte während der Transporte die faktische Sachherrschaft über das Kokain hatte und somit auch des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist. Der BGH hob den Strafausspruch auf, da das Landgericht die Beteiligungsform der Angeklagten als Gehilfin fälschlicherweise strafmildernd berücksichtigte und zudem die mögliche Gesamtstrafenbildung mit einem anderen Verfahren fehlerhaft bewertete.
Weiterhin rügte der BGH, dass das Landgericht die im Selbstleseverfahren eingeführten Dokumente zur Sachkunde der Angeklagten im Pferdesport nicht berücksichtigt hatte. Diese Dokumente hätten die Frage des Vorsatzes der Angeklagten beeinflussen können, da sie aufgrund ihrer Expertise den illegalen Zweck der Transporte hätte erkennen können. Die Nichtberücksichtigung dieser Dokumente stellte einen Verfahrensfehler dar, der zur Aufhebung des Freispruchs führte.
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung einer umfassenden Beweiswürdigung, insbesondere bei Beihilfehandlungen. Die Sachkunde der Angeklagten im Pferdesport hätte ein Indiz für ihren Vorsatz darstellen können. Das Urteil unterstreicht auch die Notwendigkeit, alle relevanten Beweise zu berücksichtigen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Köln teilweise auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung zurück. Die neue Verhandlung muss die Sachkunde der Angeklagten im Pferdesport berücksichtigen und eine umfassende Beweiswürdigung vornehmen, um zu einer fundierten Entscheidung über ihre Beteiligung an den Drogentransporten zu gelangen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.10.2024, Az. 2 StR 471/23