Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 15. Januar 2025 (VIa ZR 725/21) die Rechte von Verbrauchern im Dieselskandal weiter gestärkt. Das Urteil betrifft die Haftung von Fahrzeugherstellern für den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen und hat weitreichende Bedeutung für geschädigte Fahrzeughalter.
Die Klägerin erwarb im Oktober 2018 einen gebrauchten Audi SQ 5 3.0 TDI competition quattro mit Dieselmotor der Baureihe EA 897 (Euro 6). Das Fahrzeug war von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Ein Software-Update wurde aufgespielt. Die Klägerin verlangte Schadensersatz, um so gestellt zu werden, als hätte sie den Kaufvertrag nicht abgeschlossen. Landgericht und Berufungsgericht wiesen die Klage ab.
Zentrale Rechtsfrage war, ob dem Fahrzeughalter nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller zusteht. Das Berufungsgericht vernegte dies, da es die EG-FGV nicht als drittschützend ansah und einen Verstoß des Herstellers gegen diese Vorschriften ablehnte.
Der BGH hob die Entscheidung des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Er bekräftigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach die genannten Bestimmungen der EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind und das Interesse des Käufers schützen, keine Vermögenseinbuße durch den Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung zu erleiden. Eine Übereinstimmungsbescheinigung sei unzutreffend, wenn das Fahrzeug eine solche Einrichtung aufweist, unabhängig von der EG-Typgenehmigung. Dem Käufer könne ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zustehen.
Das Urteil stärkt die Position der Verbraucher im Dieselskandal. Es verdeutlicht, dass Hersteller für den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen haften können, auch wenn die EG-Typgenehmigung formal erteilt wurde. Betroffene Fahrzeughalter haben nun bessere Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Die Entscheidung des BGH ist ein wichtiger Schritt zur Klärung der Rechtslage im Dieselskandal. Sie unterstreicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes und setzt ein klares Signal gegen unzulässige Manipulationen im Automobilsektor. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in weiteren Fällen entwickeln wird und wie die Gerichte den Differenzschaden im Einzelnen bemessen werden.
BGH, Urteil vom 15. Januar 2025 - VIa ZR 725/21
BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21