BGH-Urteil zu Thermofenstern: Differenzschadenersatz im Abgasskandal

BGH stärkt Verbraucherrechte im Diesel-Abgasskandal: Differenzschadenersatz möglich

BGH stärkt Verbraucherrechte im Diesel-Abgasskandal: Differenzschadenersatz möglich

Einleitung: Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil vom 26. November 2024 (Az. VIa ZR 515/22) hat die Rechte von Verbrauchern im Diesel-Abgasskandal weiter gestärkt. Der BGH bestätigte, dass Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen Anspruch auf Differenzschadenersatz haben können. Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Rechtsprechung im Abgasskandal.

Sachverhalt:

Der Kläger erwarb im September 2015 einen gebrauchten Mercedes-Benz GLK 350 CDI 4MATIC. Das Fahrzeug war mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 642 ausgestattet. Der Kläger klagte gegen den Hersteller auf Schadensersatz, da das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielt. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Der BGH hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 15. März 2022 teilweise auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück.

Rechtliche Probleme:

Zentraler Streitpunkt war die Frage, ob die Verwendung eines sogenannten Thermofensters als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu werten ist und ob dem Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Das Berufungsgericht hatte argumentiert, die Verwendung des Thermofensters sei nicht sittenwidrig und verneinte einen Anspruch aus §§ 826, 31 BGB sowie § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV.

Entscheidung und Begründung:

Der BGH bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts hinsichtlich der Sittenwidrigkeit und des damit verbundenen Anspruchs aus §§ 826, 31 BGB. Jedoch hob der BGH die Entscheidung bezüglich des Anspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV auf. Der BGH stellte klar, dass diese Bestimmungen Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen und den Käufer vor Vermögenseinbußen durch unzulässige Abschalteinrichtungen schützen. Der BGH verwies auf seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zusteht.

Auswirkungen:

Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal. Es eröffnet Käufern von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen die Möglichkeit, Differenzschadenersatz zu erhalten. Dies bedeutet, dass der Käufer den Schaden ersetzt bekommt, der ihm durch den Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung entstanden ist, im Vergleich zum Kauf eines Fahrzeugs ohne diese Manipulation.

Schlussfolgerung:

Das BGH-Urteil vom 26. November 2024 ist ein wichtiger Schritt zur Klärung der Rechtslage im Diesel-Abgasskandal. Es unterstreicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes und ermöglicht Geschädigten, ihre Rechte effektiver durchzusetzen. Das Urteil dürfte erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Verfahren im Abgasskandal haben.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. November 2024, Az. VIa ZR 515/22 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs oder juris).

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