Einleitung: Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az. VIa ZR 1101/22) hat die Rechte von Verbrauchern im Abgasskandal weiter gestärkt. Der BGH bestätigte, dass Geschädigte neben kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen auch Schadensersatzansprüche aufgrund einer deliktischen Handlung geltend machen können.
Der Kläger erwarb im August 2015 von der Beklagten, einem Automobilhersteller, einen gebrauchten Mercedes-Benz GLA 220 CDI mit Dieselmotor. Das Fahrzeug war mit einer Software ausgestattet, die den Stickoxidausstoß manipulierte. Der Kläger klagte sowohl auf Grundlage von Gewährleistungsrechten als auch wegen deliktischer Schädigung.
Zentrale Frage war, ob die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung eine deliktische Handlung darstellt und ob dem Kläger neben den Gewährleistungsansprüchen auch Schadensersatz zusteht. Das Berufungsgericht hatte die Klage in Bezug auf die deliktische Schädigung abgewiesen.
Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts teilweise auf und verwies die Sache zurück. Der Senat bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind. Diese schützen das Interesse des Käufers, keinen finanziellen Schaden durch den Erwerb eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung zu erleiden. Der BGH stellte klar, dass dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz des sogenannten "Differenzschadens" zustehen kann. Das bedeutet, der Käufer kann den Schaden geltend machen, der ihm durch den Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund der Manipulation entstanden ist.
Das Urteil stärkt die Position der Verbraucher im Abgasskandal. Es eröffnet ihnen die Möglichkeit, neben den kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen, was insbesondere bei älteren Fahrzeugen relevant sein kann. Die Entscheidung dürfte zu einer weiteren Zunahme von Klagen im Abgasskandal führen.
Der BGH hat mit diesem Urteil die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal weiter gestärkt. Die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche aufgrund deliktischer Handlungen geltend zu machen, bietet den Geschädigten zusätzliche Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt und welche Auswirkungen das Urteil auf die Automobilindustrie haben wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az. VIa ZR 1101/22)