Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 4. Februar 2025 (VIa ZR 689/21) die Rechte von Verbrauchern im Abgasskandal weiter gestärkt. Das Urteil verdeutlicht die Haftung von Fahrzeugherstellern für Differenzschäden, die durch den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen entstehen.
Der Kläger erwarb im Juni 2017 einen gebrauchten Mercedes-Benz V 220 mit Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6). Er klagte gegen den Hersteller (Beklagte zu 2) auf Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen. Der Kläger verlangte den Ersatz des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, Feststellung des Annahmeverzugs, Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten sowie Feststellung der Erledigung eines Teils des Rechtsstreits. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage ab.
Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob dem Kläger ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV zusteht. Das Berufungsgericht hatte eine solche Haftung verneint, da es das Interesse des Klägers, nicht zum Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags veranlasst zu werden, nicht als vom Schutzzweck der EG-FGV erfasst ansah. Weiterhin lehnte das Berufungsgericht einen Anspruch aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB ab.
Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Der BGH bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind und das Interesse des Fahrzeugkäufers schützen. Demnach kann dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zustehen, der durch den Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung entstanden ist. Das Berufungsgericht hatte diese Möglichkeit nicht berücksichtigt und dem Kläger keine Gelegenheit gegeben, einen solchen Schaden darzulegen.
Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal. Es bekräftigt, dass Hersteller für Differenzschäden haften, die durch den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen entstehen. Betroffene Käufer haben somit die Möglichkeit, den Wertverlust ihres Fahrzeugs ersetzt zu bekommen.
Das BGH-Urteil vom 4. Februar 2025 stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen unzulässige Abschalteinrichtungen dar. Es unterstreicht die Bedeutung des Verbraucherschutzes und verdeutlicht die Haftung der Hersteller für die entstandenen Schäden. Das Urteil dürfte weitere Klagen von betroffenen Fahrzeugkäufern nach sich ziehen.
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