Einführung: Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern im Abgasskandal. Der BGH bestätigte die Möglichkeit eines Differenzschadenersatzanspruchs nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV für Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen.
Hintergrund des Falls: Der Kläger erwarb im Februar 2015 einen gebrauchten Mercedes-Benz E 250 CDI mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 5). Er klagte gegen den Hersteller auf Schadensersatz, da das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielt. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Der BGH hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts teilweise auf und verwies die Sache zurück.
Rechtliche Fragen: Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob dem Kläger neben dem sogenannten "großen" Schadensersatz auch ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zusteht. Weiterhin war zu klären, ob die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anzusehen sind und somit den Käufer vor Vermögenseinbußen schützen.
Entscheidung und Begründung: Der BGH bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21) und stellte klar, dass die Vorschriften der EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen und die Vermögensinteressen von Fahrzeugkäufern schützen. Dem Kläger steht daher die Möglichkeit offen, einen Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens geltend zu machen. Der BGH hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf, da dieses dem Kläger keine Gelegenheit zur Darlegung eines solchen Schadens gegeben hatte.
Auswirkungen: Das Urteil hat weitreichende Folgen für den Abgasskandal. Es stärkt die Position der Verbraucher und eröffnet ihnen die Möglichkeit, Differenzschaden geltend zu machen, wenn ihr Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung aufweist. Dies dürfte zu einer weiteren Welle von Klagen führen.
Schlussfolgerung: Der BGH hat mit diesem Urteil die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal gestärkt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in den kommenden Verfahren weiterentwickeln wird und wie die Gerichte den Differenzschaden im Einzelfall bemessen werden.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.02.2025 - VIa ZR 877/22