Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 10. Dezember 2024 (Az. VIa ZR 368/21) die Rechte von Verbrauchern im Abgasskandal weiter gestärkt. Das Urteil betrifft die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen und klärt die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch.
Die Klägerin erwarb im Jahr 2015 einen gebrauchten Mercedes-Benz V 250 Bluetec mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Euro 6). Das Fahrzeug verfügte über eine temperaturabhängige Abgasrückführung und ein sogenanntes "Thermofenster", das die Abgasrückführung unter bestimmten Temperaturbedingungen reduziert. Die Klägerin klagte gegen den Hersteller auf Schadensersatz, da sie die Verwendung der Abschalteinrichtung als unzulässig ansah.
Zentraler Streitpunkt war die Frage, ob der Klägerin neben dem sogenannten "großen Schadensersatz" (Rückabwicklung des Kaufvertrags) auch ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zusteht. Weiterhin war zu klären, ob die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anzusehen sind und somit einen deliktischen Schadensersatzanspruch begründen.
Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts München auf und verwies die Sache zurück. Der BGH bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach die §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen und das Vermögen des Käufers schützen. Ein Anspruch auf "großen" Schadensersatz wurde zwar verneint, jedoch stellte der BGH klar, dass dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zustehen kann, wenn das Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung einen Minderwert aufweist.
Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für den Abgasskandal. Es bestätigt die Möglichkeit, einen Differenzschaden geltend zu machen, auch wenn eine Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht gewünscht ist. Dies stärkt die Position der Verbraucher gegenüber den Herstellern. Das Berufungsgericht muss nun prüfen, ob der Klägerin ein solcher Differenzschaden entstanden ist und ob der Hersteller diesen zu ersetzen hat.
Die Entscheidung des BGH bekräftigt die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal und bietet die Möglichkeit, auch ohne Rückabwicklung des Kaufvertrags Schadensersatz zu erhalten. Das Urteil dürfte zu einer weiteren Klärung der Rechtslage beitragen und weitere Klagen von geschädigten Verbrauchern nach sich ziehen.
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