Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 05.02.2025 (Az. VIa ZR 557/22) die Rechte von Verbrauchern im Abgasskandal weiter gestärkt. Das Urteil betrifft die Haftung eines Automobilherstellers für den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen und klärt wichtige Fragen zum Schadensersatz.
Der Kläger erwarb im Juni 2018 einen gebrauchten VW Passat 2.0 TDI mit einem Dieselmotor des Typs EA 288. Er klagte gegen den Hersteller auf Schadensersatz, da das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielt. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage ab.
Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob dem Kläger ein Schadensersatzanspruch aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zusteht. Das Berufungsgericht hatte eine Haftung des Herstellers unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass die relevanten Vorschriften nicht den Schutz des Käufers vor einem ungewollten Kaufvertrag bezweckten und kein vorsätzlich sittenwidriges Verhalten vorliege.
Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Der Senat bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach die Bestimmungen der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen und das Interesse des Fahrzeugkäufers schützen. Demnach kann dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des sogenannten "Differenzschadens" zustehen, d.h. der Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeugs mit und ohne die unzulässige Abschalteinrichtung. Das Berufungsgericht habe dem Kläger keine Gelegenheit gegeben, einen solchen Schaden darzulegen.
Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für den Abgasskandal. Es bestätigt die Möglichkeit, Schadensersatz auch bei fahrlässiger Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zu erhalten. Betroffene Verbraucher können nun auf Basis dieses Urteils ihre Ansprüche auf Differenzschaden geltend machen.
Der BGH stärkt mit diesem Urteil die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Schutzes vor unzulässigen Abschalteinrichtungen und erleichtert es betroffenen Käufern, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte im weiteren Verlauf des Abgasskandals mit dieser Rechtsprechung umgehen werden.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.02.2025 - VIa ZR 557/22 (abrufbar über die Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs)