Einleitung: Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil vom 28. Januar 2025 (Az. VIa ZR 312/23) hat die Rechte von Verbrauchern im Abgasskandal gestärkt. Der BGH bestätigte, dass Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Differenzschadenersatz haben.
Der Kläger erwarb im September 2019 ein gebrauchtes Fahrzeug des Herstellers Mercedes-Benz, welches mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 ausgestattet war. Dieses Fahrzeug verfügte über eine unzulässige Abschalteinrichtung. Der Kläger verlangte Schadensersatz und bot an, das Fahrzeug im Gegenzug zurückzugeben. Das Landgericht gab der Klage überwiegend statt, das Oberlandesgericht Stuttgart wies sie jedoch in der Berufung ab.
Zentraler Streitpunkt war die Frage, ob § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anzusehen sind und ob dem Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, obwohl er das Fahrzeug gebraucht erworben hatte. Das Berufungsgericht verneinte dies. Der BGH hatte jedoch bereits in einem früheren Urteil (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21) entschieden, dass diese Normen Schutzgesetze darstellen und den Käufer vor Vermögenseinbußen durch unzulässige Abschalteinrichtungen schützen.
Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart auf und verwies die Sache zurück. Er bestätigte seine frühere Rechtsprechung, wonach die genannten Normen Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind. Demnach kann dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zustehen, d.h. der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert des Fahrzeugs mit der unzulässigen Abschalteinrichtung. Das Berufungsgericht hatte diese Möglichkeit nicht berücksichtigt und dem Kläger keine Gelegenheit gegeben, einen solchen Schaden darzulegen.
Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal. Es verdeutlicht, dass Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen Anspruch auf Differenzschadenersatz haben können, selbst wenn sie das Fahrzeug gebraucht erworben haben. Dies erhöht den Druck auf die Hersteller, Verantwortung für den Einbau der Abschalteinrichtungen zu übernehmen.
Das BGH-Urteil ist ein wichtiger Schritt im Abgasskandal. Es bleibt abzuwarten, wie das Berufungsgericht im weiteren Verfahren die Voraussetzungen und den Umfang der Haftung des Herstellers feststellen wird. Es ist zu erwarten, dass dieses Urteil weitere Klagen von Verbrauchern nach sich ziehen wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. Januar 2025 - VIa ZR 312/23 (abrufbar über die Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs).