Einführung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich ergangenen Urteil vom 18. Februar 2025 (VIa ZR 1311/22) die Rechte von Verbrauchern im Abgasskandal weiter gestärkt. Das Urteil hebt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm auf und eröffnet Klägern die Möglichkeit, Differenzschadenersatz zu fordern, auch wenn eine sittenwidrige Schädigung nicht nachgewiesen werden kann.
Hintergrund des Falls
Der Kläger erwarb im Jahr 2011 einen gebrauchten Mercedes-Benz E 220 CDI mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Euro 5). Er klagte gegen den Hersteller, da das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielt. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm nun auf.
Rechtliche Fragen
Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob dem Kläger Schadensersatz zusteht, obwohl eine sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB nicht festgestellt wurde. Das Berufungsgericht hatte dies verneint und auch einen Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV abgelehnt. Der BGH stellte klar, dass die genannten Bestimmungen der EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen und den Käufer vor Vermögenseinbußen schützen.
Entscheidung und Begründung des BGH
Der BGH bestätigte zwar die Ablehnung des sogenannten "großen Schadensersatzes" durch das Berufungsgericht. Er stellte jedoch fest, dass dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zustehen kann. Dieser Differenzschaden ergibt sich aus der Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung. Das Berufungsgericht habe es versäumt, dem Kläger die Möglichkeit zu geben, diesen Schaden darzulegen und entsprechende Feststellungen zu treffen.
Auswirkungen
Das Urteil hat weitreichende Folgen für den Abgasskandal. Es erleichtert den Klägern den Zugang zu Schadensersatz, da der Nachweis einer sittenwidrigen Schädigung nicht mehr zwingend erforderlich ist. Betroffene können nun auch den Differenzschaden geltend machen, der sich aus der Wertminderung des Fahrzeugs ergibt.
Schlussfolgerung
Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal erheblich. Die Möglichkeit, Differenzschadenersatz zu verlangen, eröffnet neue Wege für geschädigte Fahrzeughalter. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in der Praxis mit der Berechnung des Differenzschadens umgehen werden.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Februar 2025 - VIa ZR 1311/22 (abrufbar über die Website des Bundesgerichtshofs)