Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 18. Dezember 2024 (Az. VIa ZR 748/21) die Rechte von Verbrauchern im Abgasskandal gestärkt. Das Urteil betrifft die Haftung eines Automobilherstellers für den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen und klärt die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Differenzschadenersatz.
Der Kläger erwarb im Jahr 2009 einen Neuwagen von der beklagten Automobilherstellerin. Das Fahrzeug war mit einem Dieselmotor ausgestattet, der eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielt. Der Kläger klagte daraufhin auf Schadensersatz, sowohl aufgrund von Gewährleistungsansprüchen als auch wegen deliktischer Schädigung.
Zentrale Frage des Verfahrens war, ob dem Kläger neben den kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen auch ein Anspruch auf Schadensersatz aus Delikt zusteht, insbesondere nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV a.F. Das Berufungsgericht hatte einen solchen Anspruch verneint.
Der BGH hob die Entscheidung des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Der Senat bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach die genannten Vorschriften Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen und auch das Vermögen des Käufers schützen. Ein Anspruch auf sogenannten "großen Schadensersatz" (Rückabwicklung des Kaufvertrags) wurde zwar verneint, jedoch stellte der BGH klar, dass dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zustehen kann. Dieser Differenzschaden ergibt sich aus der Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung.
Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für den Abgasskandal. Es bestätigt die Möglichkeit, neben den kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Betroffene Verbraucher können so den Wertverlust ihres Fahrzeugs ersetzt bekommen. Das Urteil dürfte zu einer weiteren Klärung der Rechtslage im Abgasskandal beitragen und die Position der Verbraucher stärken.
Der BGH hat mit diesem Urteil die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal gestärkt. Die Möglichkeit, Differenzschadenersatz zu verlangen, bietet Betroffenen eine weitere Möglichkeit, die finanziellen Folgen des Skandals abzumildern. Es bleibt abzuwarten, wie das Berufungsgericht im weiteren Verfahren die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch im konkreten Fall prüft.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Dezember 2024 - VIa ZR 748/21 (Pressemitteilung des BGH)