Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil vom 27. November 2024 (Az. VIa ZR 763/21) die Rechte von Verbrauchern im Abgasskandal gestärkt. Das Urteil betrifft den Anspruch auf Differenzschadenersatz bei Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen.
Der Kläger erwarb im Juli 2018 einen gebrauchten Audi A5 3.0 TDI Sportback mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 896 Gen2 (Euro 6). Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte bereits im Januar 2018 einen Rückruf für diesen Fahrzeugtyp wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Der Kläger klagte gegen den Hersteller auf Schadensersatz.
Kernfrage des Verfahrens war, ob dem Kläger neben dem bereits verneinten Anspruch auf „großen“ Schadensersatz (Rückabwicklung des Kaufvertrags) ein Anspruch auf Ersatz des sogenannten Differenzschadens zusteht. Es ging um die Verletzung von § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV (Verordnung über die EG-Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge).
Der BGH hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts München auf und verwies die Sache zurück. Der BGH bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach die genannten Bestimmungen der EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind und das Vermögen des Käufers schützen. Demnach kann dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zustehen, der durch den Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung entstanden ist. Das Berufungsgericht hatte diese Möglichkeit nicht geprüft und dem Kläger keine Gelegenheit gegeben, einen solchen Schaden darzulegen.
Das Urteil hat erhebliche Bedeutung für den Abgasskandal. Es bestätigt die Möglichkeit, Differenzschadenersatz zu verlangen, auch wenn eine Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht mehr in Betracht kommt. Betroffene Fahrzeughalter können nun Schadensersatzansprüche geltend machen, die der Wertminderung des Fahrzeugs durch die unzulässige Abschalteinrichtung entsprechen.
Der BGH stärkt mit diesem Urteil die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal. Das Urteil verdeutlicht, dass Fahrzeughersteller für den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen haften und den betroffenen Käufern den entstandenen Schaden ersetzen müssen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte im weiteren Verfahren die Höhe des Differenzschadens im Einzelfall bestimmen werden.
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