Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich ergangenen Urteil vom 10. Dezember 2024 (VIa ZR 176/21) die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen erworben haben. Das Urteil verdeutlicht die Haftung von Fahrzeugherstellern nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV und präzisiert die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche.
Der Kläger erwarb im April 2017 einen gebrauchten Mercedes-Benz V-Klasse mit Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6). Er klagte gegen den Hersteller auf Schadensersatz, da das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters enthielt. Das Thermofenster reduziert die Abgasrückführung bei niedrigen Temperaturen und schaltet sie schließlich ganz ab. Das Landgericht und das Oberlandesgericht wiesen die Klage ab.
Zentrale Rechtsfrage war, ob die Verwendung eines Thermofensters eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und ob dem Kläger ein Schadensersatzanspruch zusteht. Das Berufungsgericht verneinte dies, da es kein sittenwidriges Verhalten des Herstellers erkennen konnte.
Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Der BGH bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach §§ 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind und das Interesse des Käufers schützen, keine Vermögenseinbuße durch den Erwerb eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung zu erleiden. Der BGH stellte klar, dass dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zustehen kann. Das Berufungsgericht habe dem Kläger keine Gelegenheit gegeben, einen solchen Schaden darzulegen und keine Feststellungen zur Haftung des Herstellers wegen des zumindest fahrlässigen Einbaus der Abschalteinrichtung getroffen.
Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und erhöht den Druck auf die Automobilhersteller, Fahrzeuge ohne unzulässige Abschalteinrichtungen zu produzieren. Es präzisiert die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche und erleichtert es Verbrauchern, ihre Rechte durchzusetzen.
Die Entscheidung des BGH ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen unzulässige Abschalteinrichtungen und unterstreicht den Schutz der Verbraucherinteressen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt und welche Auswirkungen das Urteil auf zukünftige Fälle haben wird.