BGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen: Käuferrechte gestärkt

BGH stärkt Käuferrechte bei unzulässigen Abschalteinrichtungen

BGH stärkt Käuferrechte bei unzulässigen Abschalteinrichtungen

Einleitung: Ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) gefälltes Urteil stärkt die Rechte von Käufern von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen. Der BGH hob ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz auf und wies die Sache zur Neuverhandlung zurück. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Haftung von Automobilherstellern.

Hintergrund des Falls: Der Kläger erwarb im Juni 2017 einen gebrauchten Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC Blue mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 5). Er klagte gegen den Hersteller auf Schadensersatz, da das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung, die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR), enthielt. Sowohl das Landgericht als auch das OLG Koblenz wiesen die Klage ab.

Rechtliche Fragen: Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob die Verwendung der KSR als sittenwidrige vorsätzliche Schädigung zu werten ist und ob § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB gelten. Das OLG Koblenz verneinte beides.

Entscheidung und Begründung: Der BGH hob die Entscheidung des OLG Koblenz auf. Der Senat bestätigte zwar die Auffassung des OLG, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf "großen" Schadensersatz nicht vorliegen. Entscheidend ist jedoch, dass der BGH § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anerkennt. Damit kann dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz des sogenannten Differenzschadens zustehen – also der Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung. Das OLG Koblenz hatte diese Möglichkeit nicht geprüft.

Folgen des Urteils: Das Urteil hat erhebliche Bedeutung für die Rechtsprechung zu unzulässigen Abschalteinrichtungen. Es bestätigt die Schutzwirkung der EG-FGV für Fahrzeugkäufer und eröffnet ihnen die Möglichkeit, Differenzschaden geltend zu machen. Das Urteil dürfte zu einer Vielzahl weiterer Klagen führen.

Schlussfolgerung: Der BGH stärkt mit diesem Urteil die Rechte der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen. Es bleibt abzuwarten, wie das OLG Koblenz im weiteren Verfahren die Vorgaben des BGH umsetzt und wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt.

Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.03.2025 - VIa ZR 254/22

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