Ein neuer Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Februar 2025 (VIa ZR 407/23) präzisiert die Haftung von Fahrzeugherstellern für den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen und stärkt die Rechte der Käufer.
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Käufern von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen gestärkt. Das Urteil verdeutlicht die Haftung von Herstellern nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV und eröffnet Käufern die Möglichkeit, einen sogenannten Differenzschaden geltend zu machen.
Der Kläger erwarb im Jahr 2013 einen gebrauchten Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 5). Das Fahrzeug verfügte über eine temperaturgesteuerte Abgasrückführung (Thermofenster) und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR). Der Kläger klagte gegen den Hersteller auf Schadensersatz.
Das Landgericht verurteilte den Hersteller zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung. Das Berufungsgericht hob dieses Urteil auf und wies die Klage ab. Es argumentierte, dass die EG-FGV keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB seien. Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts teilweise auf und verwies die Sache zurück.
Der BGH bestätigte seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21), wonach die Bestimmungen der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen. Dem Käufer stehe ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zu, der durch den Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung entstanden ist. Das Berufungsgericht habe dem Kläger keine Gelegenheit gegeben, einen solchen Schaden darzulegen.
Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Rechtsprechung im Bereich der Dieselabgase. Es bestätigt die Haftung der Hersteller für den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen und eröffnet Käufern die Möglichkeit, einen Differenzschaden geltend zu machen. Dies stärkt die Position der Käufer und dürfte zu einer weiteren Zunahme von Klagen führen.
Der BGH hat mit diesem Urteil die Rechte der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen gestärkt. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der EG-FGV als Schutzgesetze und ermöglicht den Käufern, einen Differenzschaden geltend zu machen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickeln wird.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Februar 2025 - VIa ZR 407/23 (abrufbar über die Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs)