Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 28. November 2024 (Az. 3 StR 53/24) den Freispruch von vier Angeklagten durch das Landgericht Duisburg aufgehoben. Das Landgericht hatte die Angeklagten vom Vorwurf des gemeinschaftlichen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte erfolgreich Revision ein.
Die Angeklagten wurden beschuldigt, am 9. Januar 2022 in Oberhausen gemeinschaftlich einen Mann (den Nebenkläger) angegriffen und schwer verletzt zu haben. Der Angriff folgte auf eine vorherige Auseinandersetzung zwischen einem der Angeklagten und dem Nebenkläger. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, den Nebenkläger heimtückisch angegriffen, mit einem Messer verletzt und gegen seinen Kopf getreten zu haben. Sie sah darin einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Das Landgericht Duisburg sprach die Angeklagten aus tatsächlichen Gründen frei. Es begründete den Freispruch mit Zweifeln an der Täterschaft und der Möglichkeit, dass die Angeklagten in Notwehr gehandelt hätten. Die Staatsanwaltschaft rügte in ihrer Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts und argumentierte, die Beweiswürdigung des Landgerichts sei fehlerhaft.
Der BGH gab der Revision der Staatsanwaltschaft statt. Er kritisierte die Beweiswürdigung des Landgerichts als lückenhaft und widersprüchlich. Insbesondere die Annahme, die Angeklagten hätten bis zum Ende des Geschehens in Notwehr gehandelt, sei nicht ausreichend begründet. Der BGH beanstandete, dass das Landgericht nicht ausreichend geprüft habe, ob das Vorgehen der Angeklagten von einem Verteidigungswillen getragen war, insbesondere angesichts der Überzahl der Angreifer und der schweren Verletzungen des Nebenklägers. Auch die Möglichkeit einer einverständlichen Schlägerei und einer psychischen Beihilfe hätte geprüft werden müssen.
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Freisprüchen. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden und sorgfältigen Prüfung aller Beweisergebnisse, insbesondere bei Gewaltdelikten. Das Urteil führt zu einer neuen Verhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Duisburg.
Der Fall verdeutlicht die Komplexität der Beweiswürdigung in Gewaltstrafsachen. Die neue Verhandlung wird zeigen, ob die aufgeworfenen Fragen zur Notwehr, Mittäterschaft und psychischen Beihilfe geklärt werden können und ob die Angeklagten letztendlich verurteilt werden. Die Entscheidung des BGH stärkt das Recht des Opfers auf eine umfassende Aufklärung des Tathergangs.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 28. November 2024 (Az. 3 StR 53/24)