Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 18. Dezember 2024 (Az. 5 StR 426/24) die Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für einen Angeklagten aufgehoben und den Einziehungsbeschluss des Landgerichts Leipzig präzisiert. Der Fall betrifft die Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie weitere Delikte.
Das Landgericht Leipzig hatte die Angeklagten wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Einer der Angeklagten wurde zusätzlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Das Landgericht verhängte gegen ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe und ordnete eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis an. Gegen den anderen Angeklagten wurde unter Einbeziehung von Strafen aus einer Vorverurteilung eine Gesamtfreiheitsstrafe verhängt. Das Landgericht ordnete außerdem die Einziehung der "sichergestellten Betäubungsmittel nebst dem zugehörigen Verpackungsmaterial" an.
Die Revisionen der Angeklagten führten zu zwei zentralen Rechtsfragen:
Der BGH hob die Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis auf. Er folgte der Argumentation des Generalbundesanwalts, dass das Landgericht die Umstände des Einzelfalls, wie die lange Zeitspanne seit der Tat und das Fehlen weiterer Verkehrsdelikte, nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Der BGH stellte fest, dass die bloße Wiederholung des Wortlauts des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB den Anforderungen an die Begründung der Sperrfrist nicht genügt.
Bezüglich des Einziehungsbeschlusses präzisierte der BGH die Formulierung. Obwohl das Landgericht die eingezogenen Gegenstände nicht detailliert aufgeführt hatte, waren diese anhand der Urteilsgründe bestimmbar. Der BGH fasste den Einziehungsbeschluss neu und spezifizierte die eingezogenen Gegenstände als "sechs Plastikdosen und ein blauer Sack mit insgesamt 1.951,85 Gramm Methamphetamin-Gemisch".
Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Einzelfallprüfung bei der Verhängung von Sperrfristen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Gerichte müssen die spezifischen Tatumstände und die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten berücksichtigen und ihre Entscheidung entsprechend begründen. Weiterhin verdeutlicht der Beschluss die Anforderungen an die Bestimmtheit von Einziehungsbeschlüssen.
Der BGH hat mit seinem Beschluss die Rechtsprechung zur Verhängung von Sperrfristen und zur Formulierung von Einziehungsbeschlüssen präzisiert. Die Entscheidung dient der Rechtssicherheit und stellt sicher, dass die Gerichte die relevanten Vorschriften korrekt anwenden.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18. Dezember 2024 (Az. 5 StR 426/24)