Einführung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 15. Januar 2025 (Az. 4 StR 363/24) die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen einen Angeklagten aufgehoben. Der BGH begründete seine Entscheidung mit einem Verstoß gegen die sogenannte Rückfallverjährung gemäß § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB. Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung der Rückfallverjährung im Kontext der Sicherungsverwahrung und hat potenzielle Auswirkungen auf ähnliche Fälle.
Sachverhalt
Das Landgericht Essen hatte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in drei Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Taten wurden in den Jahren 2008, 2016 und 2023 begangen. Zwischen den Taten erlitt der Angeklagte keinen Freiheitsentzug.
Rechtliche Probleme
Kernfrage des Verfahrens war die Anwendbarkeit der Rückfallverjährung (§ 66 Abs. 4 Satz 3 StGB) auf die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB. Das Landgericht hatte die Rückfallverjährung nicht berücksichtigt.
Entscheidung und Begründung
Der BGH hob die Anordnung der Sicherungsverwahrung auf. Er stellte klar, dass die Rückfallverjährung auch bei der fakultativen Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB zu beachten ist. Gemäß § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB muss zwischen den Anlasstaten eine Frist von fünf Jahren liegen. Da die Taten des Angeklagten in den Jahren 2008, 2016 und 2023 begangen wurden und zwischen den Taten kein Freiheitsentzug lag, war diese Frist nicht eingehalten. Der BGH hob daher die Sicherungsverwahrung auf.
Auswirkungen
Die Entscheidung des BGH bekräftigt die Bedeutung der Rückfallverjährung im Rahmen der Sicherungsverwahrung. Sie verdeutlicht, dass die Vorschriften des § 66 Abs. 4 StGB auch bei der fakultativen Sicherungsverwahrung Anwendung finden. Dies hat Auswirkungen auf die Beurteilung zukünftiger Fälle, in denen die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 StGB geprüft werden.
Schlussfolgerung
Der Beschluss des BGH unterstreicht die Komplexität der Sicherungsverwahrung und die Notwendigkeit einer präzisen Anwendung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Rückfallverjährung. Die Entscheidung bietet Klarheit für die Rechtspraxis und trägt zur Rechtssicherheit bei.
Quelle:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Januar 2025, Az. 4 StR 363/24