Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25. September 2024 den Freispruch eines Angeklagten in einem Fall von Gewalt- und Vermögensdelikten aufgehoben. Das Urteil des Landgerichts Köln vom 5. Januar 2024 wurde aufgrund von Verfahrensmängeln für rechtsfehlerhaft erklärt und die Sache zurückverwiesen.
Hintergrund des Falls: Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, zwei weitere Personen beauftragt zu haben, den Nebenkläger anzugreifen und ihm Geld und Wertgegenstände abzunehmen. Der Hintergrund der Tat soll ein Diebstahl gewesen sein, den der Nebenkläger zuvor im Wettbüro des Angeklagten begangen haben soll. Das Landgericht Köln sprach den Angeklagten frei, da es keine ausreichenden Beweise für seine Beteiligung an den Taten finden konnte.
Rechtliche Probleme: Die Revision des Nebenklägers rügte die Verletzung materiellen Rechts. Der BGH stellte fest, dass das Urteil des Landgerichts den Anforderungen des § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO nicht genügt, da es keine Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten enthielt. Solche Feststellungen sind auch bei einem Freispruch notwendig, wenn sie für die Beurteilung des Tatvorwurfs relevant sind, wie es in diesem Fall der Fall war. Die Vorgeschichte des Angeklagten in Bezug auf ähnliche Delikte hätte für die Beurteilung des Tatvorwurfs relevant sein können.
Entscheidung und Begründung: Der BGH hob den Freispruch auf und verwies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurück. Die Feststellungen des Landgerichts wurden ebenfalls aufgehoben, da der Angeklagte deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen mangels Beschwer nicht überprüfen konnte. Die Entscheidung des Landgerichts über die Entschädigung für die vorläufige Festnahme des Angeklagten wurde ebenfalls gegenstandslos.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Bedeutung der Feststellung persönlicher Verhältnisse auch in Freispruchsfällen, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs relevant sein können. Das neue Tatgericht muss nun die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten berücksichtigen und die Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Beanstandungen der Revision, insbesondere hinsichtlich des Tatorts und des Weges zum Geldautomaten, erneut vornehmen.
Schlussfolgerung: Der Fall wird nun erneut vom Landgericht Köln verhandelt werden. Es bleibt abzuwarten, ob das neue Tatgericht zu einem anderen Ergebnis kommt und den Angeklagten verurteilt. Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Verfahrensführung und der Berücksichtigung aller relevanten Faktoren, auch in Freispruchsfällen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. September 2024 – 2 StR 223/24