Einleitung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 12. November 2024 (Az. 3 StR 301/24) die rechtliche Würdigung von Straftaten im Zusammenhang mit Geldautomaten und Cannabis präzisiert. Die Entscheidung verdeutlicht die komplexen Abgrenzungen zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Auswirkungen des neuen Cannabisgesetzes auf die Strafzumessung.
Sachverhalt: Das Landgericht Koblenz hatte den Angeklagten wegen verschiedener Delikte, darunter besonders schwere räuberische Erpressung, Körperverletzung, Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und versuchte Erpressung, verurteilt. Der Angeklagte legte Revision ein.
Rechtliche Probleme: Der BGH hatte im vorliegenden Fall mehrere Rechtsfragen zu klären. Zentral war die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung im Kontext der Geldautomatenmanipulation. Weiterhin musste geklärt werden, wie sich das neue Cannabisgesetz auf die Verurteilung wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige auswirkt. Schließlich war die rechtliche Einordnung einer unter Gewaltandrohung erlangten Pfandherausgabe zu beurteilen.
Entscheidung und Begründung: Der BGH änderte den Schuldspruch des Angeklagten in mehreren Punkten. Im Fall der Geldautomatenmanipulation stellte der BGH fest, dass es sich um einen Raub und nicht um räuberische Erpressung handelt. Begründet wurde dies damit, dass der Täter den Gewahrsam der Bank an den Geldscheinen bricht, wenn er diese nach Eingabe von Karte und PIN durch den Berechtigten an sich nimmt. Gleichzeitig wurde auch der Mitgewahrsam des Geschädigten gebrochen. Im Fall der Cannabisabgabe an einen Minderjährigen änderte der BGH den Schuldspruch aufgrund des neuen Cannabisgesetzes in Handeltreiben mit Cannabis um. Die im Zusammenhang mit der Pfandherausgabe erfolgte Gewaltanwendung wurde als (vollendete) räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung gewertet.
Auswirkungen: Die Entscheidung des BGH hat Auswirkungen auf die rechtliche Bewertung von Straftaten im Zusammenhang mit Geldautomaten. Sie verdeutlicht die Bedeutung des Gewahrsamsbegriffs bei der Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung. Die Entscheidung zeigt auch die Relevanz des neuen Cannabisgesetzes für die Strafzumessung in entsprechenden Fällen.
Schlussfolgerung: Der BGH hat mit seiner Entscheidung wichtige Klarstellungen zur Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung sowie zur Anwendung des neuen Cannabisgesetzes vorgenommen. Die Entscheidung dürfte die Rechtsprechung in diesen Bereichen beeinflussen.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12. November 2024 (Az. 3 StR 301/24)