Einführung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 22. Oktober 2024 (Az. 2 StR 240/24) die Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes auf frühere Einziehungsentscheidungen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geklärt. Der Fall verdeutlicht die komplexen Wechselwirkungen zwischen der Legalisierung von Cannabis und bereits abgeschlossenen Strafverfahren.
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt und dabei eine frühere Verurteilung wegen Besitzes von Cannabis in die Gesamtstrafenbildung einbezogen. Die frühere Verurteilung erfolgte durch Strafbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juni 2023 und umfasste neben einer Geldstrafe auch die Einziehung des sichergestellten Cannabis.
Der BGH musste sich mit zwei zentralen Rechtsfragen auseinandersetzen: Erstens, wie wirkt sich das Konsumcannabisgesetz auf die Einbeziehung der früheren Verurteilung wegen Cannabisbesitzes in die Gesamtstrafenbildung aus? Zweitens, ist die Aufrechterhaltung der Einziehungsentscheidung durch das Landgericht rechtmäßig?
Der BGH entschied, dass die frühere Verurteilung wegen Cannabisbesitzes zwar in der Gesamtstrafenbildung zu erwähnen ist, die Strafe selbst aber aufgrund des Konsumcannabisgesetzes nicht mehr relevant ist. Gemäß Art. 316p EGStGB in Verbindung mit Art. 313 Abs. 1 Satz 1 EGStGB werden Strafen wegen nach neuem Recht nicht mehr strafbarer Taten erlassen. Der BGH stellte jedoch klar, dass dies keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamtstrafe hat, da das Landgericht auch ohne Berücksichtigung der Cannabisverurteilung zu einer angemessenen Strafe gelangt wäre.
Bezüglich der Einziehungsentscheidung stellte der BGH fest, dass diese sich mit der Rechtskraft des Strafbefehls erledigt hatte. Der Staat hatte bereits das Eigentum an dem eingezogenen Cannabis erworben, sodass eine Aufrechterhaltung der Einziehungsentscheidung durch das Landgericht nicht notwendig war. Der entsprechende Ausspruch im Urteil wurde daher aufgehoben.
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die praktische Bedeutung des Konsumcannabisgesetzes für bereits abgeschlossene Strafverfahren. Sie bestätigt, dass frühere Verurteilungen wegen Cannabisbesitzes bei der Gesamtstrafenbildung nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Darüber hinaus klärt die Entscheidung die Rechtslage hinsichtlich der Einziehung von Cannabis in solchen Fällen.
Der Beschluss des BGH liefert wichtige Hinweise für die Anwendung des Konsumcannabisgesetzes in der Praxis. Er zeigt, wie Gerichte mit früheren Verurteilungen wegen Cannabisbesitzes umzugehen haben und welche Auswirkungen das neue Gesetz auf Einziehungsentscheidungen hat. Die Entscheidung trägt zur Rechtssicherheit in diesem Bereich bei.
Quelle: Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 2024 (Az. 2 StR 240/24), veröffentlicht auf der Website des Bundesgerichtshofs.