Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 16. Oktober 2024 (Az. 6 StR 389/24) die Anwendung des neuen Cannabisgesetzes (KCanG) auf Fälle des Handeltreibens mit Haschisch klargestellt. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Strafbarkeit und Strafzumessung in solchen Fällen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte zwei Angeklagte, im Folgenden "Angeklagter W." und "Angeklagter H." genannt, wegen verschiedener Delikte im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln verurteilt. Angeklagter H. hatte im November 2022 Haschisch verkauft und dabei ein Messer mitgeführt. Angeklagter W. unterstützte ihn bei dem Geschäft, hatte aber keine Kenntnis von der Waffe. Beide Angeklagten verwahrten außerdem weitere Betäubungsmittel, darunter auch Marihuana, zum Eigenkonsum.
Die Revisionen der Angeklagten führten zur Überprüfung der Urteile durch den BGH. Zentral war die Frage, ob das seit dem 1. April 2024 geltende Cannabisgesetz (KCanG) auf den Handel mit Haschisch anzuwenden ist und welche Auswirkungen dies auf die Schuldsprüche und die Strafzumessung hat.
Der BGH änderte die Schuldsprüche teilweise ab. Da Haschisch unter das KCanG fällt, wurde Angeklagter H. des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis und Angeklagter W. der Beihilfe dazu schuldig gesprochen. Die Strafen wurden teilweise aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Der BGH begründete dies damit, dass das Landgericht bei Anwendung des KCanG möglicherweise mildere Strafen verhängt hätte. Der Besitz von Marihuana zum Eigenkonsum ist nach dem KCanG nicht mehr strafbar und musste daher bei der Strafzumessung unberücksichtigt bleiben.
Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Anwendung des KCanG auf Fälle des Handeltreibens mit Haschisch. Sie zeigt, dass die Gerichte bei der Beurteilung solcher Fälle das neue Gesetz und dessen möglicherweise mildere Strafen berücksichtigen müssen. Die Entscheidung hat Bedeutung für laufende und zukünftige Verfahren im Zusammenhang mit Cannabis.
Der BGH hat mit seinem Beschluss die Reichweite des KCanG präzisiert und die Bedeutung der Gesetzesänderung für die Strafbarkeit und Strafzumessung hervorgehoben. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in zukünftigen Fällen die Grundsätze dieser Entscheidung anwenden werden.
Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. Oktober 2024, Az. 6 StR 389/24 (abgerufen von der Website des Bundesgerichtshofs).